21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil22.02.2012

Verstoß gegen das Wohnsit­zer­for­dernis – Ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültigFür Anerkennung des EU-Führerscheins muss ordentlicher Wohnsitz im Ausstellerstaat liegen

EU-Führerscheine müssen grundsätzlich von anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Allerdings muss für die Anerkennung der Fahrerlaubnis sichergestellt sein, dass der Führer­schei­n­inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz tatsächlich im Ausstellerstaat hat. Ist dies nicht der Fall, muss der ausländische Führerschein im Inland nicht anerkannt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts Nordrhein-Westfalen hervor.

In allen drei zugrunde liegenden Verfahren war den Klägern in der Vergangenheit mehrfach wegen Alkohols am Steuer die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Nachdem sich die Wiedererlangung einer inländischen Fahrerlaubnis wegen des Erfordernisses einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Begutachtung als schwierig erwies, hatten die Kläger zwischen 2005 und 2007 in Polen bzw. in der Tschechischen Republik Fahrerlaubnisse erworben, in denen jeweils Wohnsitze in Polen bzw. Tschechien vermerkt waren.

Behörden durften ausländischen Fahrerlaubnis im Inland für ungültig erklären

Das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die deutschen Behörden den Klägern wegen Verstoßes gegen das so genannte Wohnsit­zer­for­dernis der damals noch geltenden 2. Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG das Recht absprechen durften, von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.

Wohnsitz und Ausstellungsort des EU-Führerscheins müssen übereinstimmen

Zwar sind EU-Führerscheine grundsätzlich von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen; eine Ausnahme besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union allerdings dann, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst (etwa Eintragung eines deutschen Wohnortes) oder anderen vom Ausstel­ler­mit­gliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass der Führer­schei­n­inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellerstaat hatte (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil v. 26.06.2008 - C-329/06 u.a.). Als ordentlicher Wohnsitz gilt der Ort, an dem ein Führer­schei­n­inhaber wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, d.h. an mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Darüber, ob das Wohnsit­zer­for­dernis im Einzelfall erfüllt ist, dürfen die nationalen Behörden und Gerichte bei dem Ausstel­ler­mit­gliedstaat Informationen einholen. Nach der Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts dürfen solche Ermittlungen allerdings nicht „ins Blaue hinein“ erfolgen.

Kläger dürfen in Deutschland nicht von ausländischer Fahrerlaubnis Gebrauch machen

Hiervon ausgehend hat das Oberver­wal­tungs­gericht bei allen drei Klägern Anlass für die Einholung solcher Auskünfte gesehen und entsprechende Anfragen an die zuständigen Einwoh­ner­mel­deämter in Polen bzw. an das Gemeinsame Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei und Zollzu­sam­me­n­arbeit in Schwandorf/Bayern gerichtet. Diese Anfragen bestätigten jeweils die behördliche Annahme, dass die Kläger das Wohnsit­zer­for­dernis nicht erfüllt haben. Auf dieser Erkennt­nis­grundlage hat das Gericht die Berufungen der Kläger mit der Folge zurückgewiesen, dass die Kläger in Deutschland nicht von ihren ausländischen Fahrer­laub­nissen Gebrauch machen dürfen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13081

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI