21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss16.03.2010

Wohnsitz in Deutschland: Kann erstmals in Tschechien erlangter Führerschein in Deutschland für ungültig erklärt werden?Bayerischer VGH legt EuGH erneut Frage zum "Führer­schein­tou­rismus" vor

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob der Eintrag eines deutschen Wohnsitzes in einem ausländischen EU-Führerschein bereits ausreicht, um von der ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet keinen Gebrauch machen zu dürfen oder ob ergänzend hinzukommen muss, dass dem Inhaber vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist?

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Autofahrerin aus Franken 2006 in Tschechien die PKW-Fahrerlaubnis erworben. Als Wohnsitz war auf der „Plastikkarte“ ihr fränkischer Heimatort eingetragen. Eine Fahrerlaubnis in Deutschland hatte sie vorher nie erworben, sodass ihr eine solche deutsche Fahrerlaubnis auch nie entzogen werden konnte. Die zuständige Fahrer­laub­nis­behörde in Franken hatte von der Autofahrerin die Vorlage des Führerscheins zwecks Eintragung der fehlenden Inlands­fahr­be­rech­tigung verlangt. Hiergegen hatte die Autofahrerin geklagt.

Führerschein hätte wegen Wohnsitz­ver­stoßes nicht ausgestellt werden dürfen

Unumstritten ist hier die Tatsache, dass die tschechischen Behörden vor dem Hintergrund des europäischen Rechts niemals einen Führerschein an jemand hätten ausstellen dürfen, der nicht in Tschechien wohnt. Dieser Wohnsitzverstoß ergibt sich auch unmittelbar aus der Eintragung im Führerschein.

Wer muss Konsequenzen aus Wohnsitzverstoß ziehen?

Fraglich ist aber, wer aus diesem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip die Konsequenzen ziehen darf: Nur die tschechischen Behörden durch Rücknahme der Fahrerlaubnis? Oder auch die deutschen Fahrer­laub­nis­be­hörden durch Nicht­a­n­er­kennung der tschechischen Fahrerlaubnis im Inland?

Ausländischer EU-Führerschein mit eingetragenem deutschem Wohnsitz in Bayern nicht anerkannt

In Bayern werden ausländische EU-Fahrerlaubnisse mit eingetragenem deutschem Wohnsitz bislang nicht anerkannt. Dies gilt unabhängig davon, ob vor Ausstellung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder nicht. Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes besteht keine Veranlassung, an der bisherigen bayerischen Linie etwas zu ändern.

Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9646

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI