18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss15.03.2013

Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen stoppt Beför­de­rungsrunde für Telekom-BeamteFür alle Beamten der Deutschen Telekom AG erstellten dienstlichen Beurteilungen sind aus zahlreichen Gründen rechtswidrig

Die anstehende Beför­de­rungsrunde der Deutschen Telekom AG kann nicht wie geplant durchgeführt werden, da die dienstlichen Beurteilungen rechtswidrig sind. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sind bei der Deutschen Telekom AG nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost vor etwa 20 Jahren noch mehrere Tausend Beamte beschäftigt, von denen nunmehr bundesweit etwa 2.700 befördert werden sollten. Diese Beförderungsrunde hat das Oberver­wal­tungs­gericht gestoppt.

Es sollten genauso viele Spitzennoten vergeben werden, wie Beför­de­rungs­stellen vorgesehen waren

Zur Begründung seiner Entscheidung weist das Gericht auf gravierende Mängel bei der Auswahl der zu befördernden Beamten hin. So seien bereits die aus Anlass der geplanten Beförderungen für alle Beamten der Deutschen Telekom AG erstellten dienstlichen Beurteilungen aus zahlreichen Gründen rechtswidrig und könnten daher nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein. Insbesondere hat das Gericht einen systematischen Rechtsfehler darin gesehen, dass die Deutsche Telekom AG den Beurteilern vorgegeben hat, in ihren jeweiligen Organi­sa­ti­o­ns­ein­heiten genauso viele Spitzennoten zu vergeben, wie Beför­de­rungs­stellen hierfür vorgesehen waren. Damit sei die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungs­ge­rechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, da nicht mehr seine Leistungen, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beför­de­rungs­stellen für die Benotung maßgeblich sei. Außerdem entscheide bei diesem System letztlich der Beurteiler über die Beförderung, der hierfür aber nicht zuständig sei.

Der Beschluss, der unanfechtbar ist, gilt zunächst nur für das entschiedene Verfahren. Wegen des dargestellten systematischen Fehlers der Auswah­l­ent­schei­dungen dürfte er mittelbar aber für alle jedenfalls in Nordrhein-Westfalen anstehenden Beförderungen bedeutsam sein.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15451

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI