18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 16919

Drucken
Beschluss23.09.2013Oberverwaltungsgericht Lüneburg13 LA 144/12
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2013, 3595Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2013, Seite: 3595
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss23.09.2013

Parkverstöße: "Privat-Ermittler" haben gegenüber Bußgeldbehörde keinen Anspruch auf Bearbeitung und Auskunft von angezeigten Fällen - "Knöllchen Horst"Fehlendes schützenswertes Eigeninteresse bei "selbsternannten Hilfsermittlern"

Schwingt sich ein Bürger zum Hilfsermittler der Bußgeldbehörde auf und bringt Ordnungs­widrigkeiten zur Anzeige, so steht ihm gegenüber der Bußgeldbehörde kein Anspruch auf Bearbeitung und Auskunft seiner angezeigten Fälle zu. Denn es fehlt insofern an einem schützenswerten Eigeninteresse. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hat ein Frühpensionär - bekannt als Knöllchen-Horst - seit 2004 bei der Bußgeldbehörde in mehreren tausend Fällen Anzeigen wegen Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten erstattet. Ab Januar 2011 verlangte er von der Bußgeldbehörde ihm Auskunft zur Bearbeitung und Ahndung der angezeigten Fälle zu erteilen. Da sich die Behörde jedoch weigerte dem nachzukommen, erhob der Frühpensionär Klage. Das Verwal­tungs­ericht Göttingen wies jedoch seine Klage ab. Er verfolgte daher sein Begehren in der nächsten Instanz weiter.

Anspruch auf Bearbeitung bestand nicht

Das Oberver­wal­tungs­gericht Lüneburg bestätigte das erstin­sta­nzliche Urteil und entschied damit gegen den Frühpensionär. Denn ein Anzeigeerstatter habe im Bußgeld­ver­fahren keinen Anspruch auf Tätigwerden der Bußgeldbehörde (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.01.1982, Az. 4 A 2586/80 = OVGE MüLü 36, 75) .

OVG: Rein denun­zi­a­to­rische Tätigkeit ohne erkennbare schützenswerte Eigeninteressen verdient nicht den Schutz der staatlichen Ordnung

Es fehle insofern an einem schützenswerten Interesse. Ohnehin wertete das Gericht das Verhalten des Klägers als ein rein denun­zi­a­to­risches Hobby. Diese Tätigkeit verdiene nicht den Schutz der staatlichen Ordnung.

Widerspruch zum Oppor­tu­ni­täts­prinzip

Zudem entspräche es nicht dem Oppor­tu­ni­täts­prinzip, so das Oberver­wal­tungs­gericht weiter, wenn sich eine Privatperson selbst die Rolle eines Ermitt­lungs­beamten beimisst, dabei systematisch geplant und durchgeführt Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten registriert und die Bußgeldbehörde aufgrund der daraus resultierenden Anzeigen zur durchgängigen Bearbeitung derselben verpflichtet wäre. Es sei vielmehr eine staatliche Entscheidung, in welchem Umfang personelle Ressourcen der Aufklärung und Verfolgung von Ordnungs­wid­rig­keiten zugedacht werden.

Anspruch auf Auskunft bestand ebenfalls nicht

Darüber hinaus habe der Kläger nach Ansicht des Oberver­wal­tungs­ge­richts auch keinen Anspruch auf Auskunft bezüglich der Bearbeitung der einzelnen Fälle gehabt. Denn auch dafür habe es an einem eigenen schützenswerten Interesses gefehlt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss16919

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI