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Dokument-Nr. 3402

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss23.11.2006

Kein Anspruch auf Befreiung vom EthikunterrichtGrundrechte werden durch den Unterricht nicht verletzt

Das Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg hat den Anspruch einer Schülerin auf Befreiung vom Ethikunterricht verneint und damit eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin bestätigt.

Der Ethikunterricht ist an den öffentlichen Schulen im Land Berlin zum Schuljahr 2006/2007 als ordentliches Lehrfach für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 eingeführt worden. Von der Teilnahme an dem Unterricht kann nur aus wichtigem Grund befreit werden. Nach Auffassung des zuständigen 8. Senats lag ein solcher Grund in dem zu entscheidenden Fall nicht vor.

Die Pflicht der Schüler zur Teilnahme an dem bekennt­nis­freien, also religiös und weltanschaulich neutralen Ethikunterricht verletze insbesondere weder das Grundrecht auf Glaubens- und Gewis­sens­freiheit noch das elterliche Erziehungsrecht. Die Religi­o­ns­freiheit einschließlich der Vermittlung ethischer Werte in christlichem Glauben werde durch das Angebot freiwilligen schulischen Religi­o­ns­un­ter­richts unverändert gewahrt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 24.11.2006

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