Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss23.11.2006
Kein Anspruch auf Befreiung vom EthikunterrichtGrundrechte werden durch den Unterricht nicht verletzt
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Anspruch einer Schülerin auf Befreiung vom Ethikunterricht verneint und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Der Ethikunterricht ist an den öffentlichen Schulen im Land Berlin zum Schuljahr 2006/2007 als ordentliches Lehrfach für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 eingeführt worden. Von der Teilnahme an dem Unterricht kann nur aus wichtigem Grund befreit werden. Nach Auffassung des zuständigen 8. Senats lag ein solcher Grund in dem zu entscheidenden Fall nicht vor.
Die Pflicht der Schüler zur Teilnahme an dem bekenntnisfreien, also religiös und weltanschaulich neutralen Ethikunterricht verletze insbesondere weder das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit noch das elterliche Erziehungsrecht. Die Religionsfreiheit einschließlich der Vermittlung ethischer Werte in christlichem Glauben werde durch das Angebot freiwilligen schulischen Religionsunterrichts unverändert gewahrt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 24.11.2006