23.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil08.12.2014

Flughafen BER: Anwohner-Klagen zum Lärmschutz überwiegend erfolglosAus Plan­feststellungs­beschluss ergibt sich kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grund­stücks­eigen­tümers auf Dimensionierung des baulichen Schallschutzes anhand der im Plan­feststellungs­beschluss prognos­ti­zierten - geraden - Flugverfahren abgelehnt. Nach den Ausführungen des Gerichts ist es nicht zu beanstanden, dass die beklagte Flug­hafen­gesellschaft bei der Berechnung des Schallschutzes die aktuell festgesetzten, nach dem Start abknickenden Flugrouten zugrunde legt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg führte in seiner Entscheidung aus, dass sich aus dem Planfeststellungsbeschluss kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm ergibt. Dies liefe im Ergebnis auf eine Übersicherung der Betroffenen mit Schall­schutz­vor­rich­tungen hinaus. Ein entsprechender Bestandsschutz folgt auch nicht aus den vor dem Bundes­ver­wal­tungs­gericht im Jahr 2011 von der Geneh­mi­gungs­behörde abgegebenen Prozes­s­er­klä­rungen.

Klagen in Zusammenhang mit Einbau von Lüftern im Nacht­schutz­gebiet überwiegend abgewiesen

Soweit die klagende Gemeinde zusätzlich geltend gemacht hat, dass bei dem Einbau von Lüftern im Nacht­schutz­gebiet die DIN 1946-6 nicht zutreffend angewendet worden sei, weil es u.a. an einem Lüftungskonzept fehle, hat das Oberver­wal­tungs­gericht die Klage für sieben der acht betroffenen Grundstücke abgewiesen. In diesen Fällen lagen noch keine Koste­n­er­stat­tungs­an­gebote der Flugha­fen­ge­sell­schaft vor, aus denen eine unzureichende Umsetzung hervorgeht. Hinsichtlich eines der Grundstücke, für das bereits eine schall­tech­nische Objekt­be­ur­teilung vorlag, wird das Gericht Sachver­stän­di­gen­beweis über Einzelfragen zur Anwendung der DIN erheben.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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