Dokument-Nr. 19290
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- Flughafen BER: "Wannsee-Flugrouten" zulässigBundesverwaltungsgericht, Urteil12.11.2014, BVerwG 4 C 34.13 und BVerwG 4 C 37.13
- Klage der Stadt Ludwigsfelde gegen Flugroutenfestsetzung für den Flughafen Berlin Brandenburg erfolglosOberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil04.03.2014, OVG 6 A 7.14
- Flughafen Berlin Brandenburg GmbH unterliegt im Streit um Schallschutzmaßnahmen für AnliegerBundesverwaltungsgericht, Beschluss28.01.2014, BVerwG 4 B 33.13, BVerwG 4 B 34.13, BVerwG 4 B 35.13 und BVerwG 4 B 36.13
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil08.12.2014
Flughafen BER: Anwohner-Klagen zum Lärmschutz überwiegend erfolglosAus Planfeststellungsbeschluss ergibt sich kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eines privaten Grundstückseigentümers auf Dimensionierung des baulichen Schallschutzes anhand der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten - geraden - Flugverfahren abgelehnt. Nach den Ausführungen des Gerichts ist es nicht zu beanstanden, dass die beklagte Flughafengesellschaft bei der Berechnung des Schallschutzes die aktuell festgesetzten, nach dem Start abknickenden Flugrouten zugrunde legt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg führte in seiner Entscheidung aus, dass sich aus dem Planfeststellungsbeschluss kein Anspruch auf Schutz vor fiktivem, nach Festlegung der Flugrouten nicht eintretendem Fluglärm ergibt. Dies liefe im Ergebnis auf eine Übersicherung der Betroffenen mit Schallschutzvorrichtungen hinaus. Ein entsprechender Bestandsschutz folgt auch nicht aus den vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2011 von der Genehmigungsbehörde abgegebenen Prozesserklärungen.
Klagen in Zusammenhang mit Einbau von Lüftern im Nachtschutzgebiet überwiegend abgewiesen
Soweit die klagende Gemeinde zusätzlich geltend gemacht hat, dass bei dem Einbau von Lüftern im Nachtschutzgebiet die DIN 1946-6 nicht zutreffend angewendet worden sei, weil es u.a. an einem Lüftungskonzept fehle, hat das Oberverwaltungsgericht die Klage für sieben der acht betroffenen Grundstücke abgewiesen. In diesen Fällen lagen noch keine Kostenerstattungsangebote der Flughafengesellschaft vor, aus denen eine unzureichende Umsetzung hervorgeht. Hinsichtlich eines der Grundstücke, für das bereits eine schalltechnische Objektbeurteilung vorlag, wird das Gericht Sachverständigenbeweis über Einzelfragen zur Anwendung der DIN erheben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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