18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil07.10.2014

Flughafen Berlin Brandenburg: Klage der Gemeinde Schönefeld gegen Flugrou­ten­fest­setzung erfolglosGemeinde nicht klagebefugt

Die Klage der Gemeinde Schönefeld gegen die 24. Durch­füh­rungs­ver­ordnung zur Luftverkehrs-Ordnung über die Festsetzung der Flugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg wurde abgewiesen. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg bekanntgegeben.

Soweit die Gemeinde geltend macht, dass das Bundes­auf­sichtsamt für Flugsicherung im Rahmen der Festsetzung der Flugverfahren verpflichtet gewesen wäre, betroffene Bürger und Gemeinden anzuhören, ist die Klage bereits unzulässig.

Anhörung der Bürger und Gemeinden im Luftver­kehrsrecht nicht vorgesehen

Die von der Klägerin geforderte förmliche Beteiligung ist im Luftver­kehrsrecht weder vorgesehen noch verfas­sungs­rechtlich geboten ((vgl. zur Wannsee-Route: Bundes­ver­wal­tungs­gericht, Urteil vom 26. Juni 2014 - BVerwG 4 C 2.13 -)).

Pauschale Behauptung über Verletzung der Planungshoheit nicht ausreichend

Zudem ist die Klägerin auch insoweit nicht klagebefugt, als bei der Lärmberechnung für die Abflugverfahren, für deren Nutzung ein Steiggradient von 8 oder 10 % vorgeschrieben ist, lediglich die Standa­r­d­ab­flug­profile mit einer Steigung von 3 bis 5 % zugrunde gelegt worden sind. Die lediglich pauschale Behauptung, dass sie durch die Verordnung in ihrer Planungshoheit verletzt werde, genügt insoweit nicht. Im Übrigen lässt die Klägerin außer Acht, dass ein schnelleres Steigen der Luftfahrzeuge zu einer Lärmentlastung am Boden führt. Der geltend gemachte Berech­nungs­fehler kann sich daher jedenfalls nicht zulasten der Klägerin auf das Abwägungs­er­gebnis ausgewirkt haben.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18963

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI