Dokument-Nr. 28017
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss24.10.2019
Betrügerisches Verhalten in YouTube-Video nachgestellt: Entlassung eines Polizeianwärters zulässigVerhalten verstößt gegen Kernpflichten eines Polizeibeamten
Das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Polizeianwärter, der in einem YouTube-Video den Eindruck vermittelt, einen Betrug zu begehen, zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen wurde. Das Oberlandesgericht wies damit eine Beschwerde des Polizeianwärters gegen das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurück.
Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Polizeianwärter zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen worden sei, nachdem er ein Video ins Internet eingestellt hatte, das den Eindruck vermittelt, ihn bei einem Betrug zu zeigen. Zur Begründung seiner Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass der Polizeianwärter durch sein Verhalten gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter verstoßen habe. Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für vermeintliche Betrugsmaschen - selbst in Form eines Sketches - zu werben. Die Polizei habe daher den Anwärter zu Recht wegen berechtigter Zweifel an seiner charakterlichen Eignung entlassen. Der Polizeianwärter vermochte die Argumentation des Verwaltungsgerichts mit seiner Beschwerde nicht zu entkräften (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 11.06.2019 - VG 28 L 157.19 -).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28017
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.