24.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss24.10.2019

Betrügerisches Verhalten in YouTube-Video nachgestellt: Entlassung eines Polizei­an­wärters zulässigVerhalten verstößt gegen Kernpflichten eines Polizeibeamten

Das Oberlan­des­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Polizeianwärter, der in einem YouTube-Video den Eindruck vermittelt, einen Betrug zu begehen, zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen wurde. Das Oberlan­des­gericht wies damit eine Beschwerde des Polizei­an­wärters gegen das vorausgegangene Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin zurück.

Das Verwal­tungs­gericht hatte entschieden, dass der Polizeianwärter zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen worden sei, nachdem er ein Video ins Internet eingestellt hatte, das den Eindruck vermittelt, ihn bei einem Betrug zu zeigen. Zur Begründung seiner Entscheidung hatte das Verwal­tungs­gericht ausgeführt, dass der Polizeianwärter durch sein Verhalten gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter verstoßen habe. Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für vermeintliche Betrugsmaschen - selbst in Form eines Sketches - zu werben. Die Polizei habe daher den Anwärter zu Recht wegen berechtigter Zweifel an seiner charakterlichen Eignung entlassen. Der Polizeianwärter vermochte die Argumentation des Verwal­tungs­ge­richts mit seiner Beschwerde nicht zu entkräften (vgl. Verwal­tungs­gericht Berlin, Beschluss v. 11.06.2019 - VG 28 L 157.19 -).

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)

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