18.01.2025
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss29.10.2017

Castor-Transporte auf dem Neckar zulässigOVG bejaht umfassendes und ausreichendes Sicher­heits­konzept für verbleibende Castor-Transporte nur von relativ kurzer Dauer

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der Gemeinde Neckarwestheim gegen die Castor-Transporte auf dem Neckar zurückgewiesen. Bereits das Verwal­tungs­gericht Berlin hatte den Eilantrag der Gemeinde gegen die atomrechtliche Beförderungs­genehmigung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungs­sicherheit abgelehnt.

Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bundesamt für kerntechnische Entsor­gungs­si­cherheit hatte - befristet bis November 2018 - den Transport von bestrahlten Brennelementen in Castor-Behältern auf dem Neckar vom stillgelegten AKW Obrigheim zum Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Zwei Transporte haben bereits stattgefunden.

Beför­de­rungs­ge­neh­migung erweist sich nicht als offensichtlich rechtswidrig

Nach Auffassung des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg erweist sich die Beför­de­rungs­ge­neh­migung nicht als offensichtlich rechtswidrig. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Bedenken der Gemeinde hinsichtlich des Sicher­heits­konzepts unzureichend berücksichtigt worden seien. Die Inter­es­se­n­ab­wägung gehe zu ihren Lasten. Zu berücksichtigen sei dabei zum einen der gesetzliche Auftrag, Atomkraftwerke, deren Leistungs­betrieb erloschen sei, unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Der Rückbau sei hier inzwischen derart weit fortgeschritten, dass er sich ohne den baldigen Abtransport der Brennelemente zwangsläufig erheblich verzögern würde. Zum anderen werde mit der Verbringung in das Zwischenlager Neckarwestheim im Vergleich zum Verbleib in Obrigheim ein zusätzlicher Sicher­heits­gewinn begründet. Ferner seien die verbleibenden Castor-Transporte jeweils nur von relativ kurzer Dauer und durch ein umfassendes Sicher­heits­konzept weitreichende Vorkehrungen getroffen worden.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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