21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil19.09.2013

Flughafen BER: Nächtliche Flüge über Blankenfelde-Mahlow untersagtKlage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen Flug­routen­festsetzung teilweise erfolgreich

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat auf die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow entschieden, dass die festgesetzten Flugrouten des neuen Haupt­stadt­flug­hafens BER über die Ortsmitte der Gemeinde für den Tag rechtmäßig sind, unter Lärm­schutz­gesichts­punkten für die Nacht jedoch günstigere Strecken­alternativen bestehen.

Nach Auffassung des Gerichts hält sich das Bundes­auf­sichtsamt für Flugsicherung mit der Festsetzung im Rahmen seines Gestal­tungs­spielraums. Es ist nicht zu beanstanden, dass das Bundes­auf­sichtsamt die von der Gemeinde geforderte Nordumfliegung aus Lärmschutz­gründen trotz der bestehenden Doppelbelastung durch An- und Abflüge für nicht vorzugswürdig gehalten hat. Dies wird durch die von der Beklagten eingeholten Lärmun­ter­su­chungen belegt. Zu Recht hat das Bundes­auf­sichtsamt auch den im Planfest­stel­lungs­be­schluss enthaltenen unabhängigen Paral­lel­bahn­betrieb zur Grundlage seiner Festsetzung gemacht. Die von der Gemeinde im Übrigen vorgetragenen Mängel bei der Zusammensetzung der Fluglärm­kom­mission greifen nicht durch.

Gericht gibt Klage im Hinblick auf Lärmschutz­ge­sichts­punkten für die Nacht statt

Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens vom Bundes­auf­sichtsamt für Flugsicherung angestellte Lärmun­ter­su­chungen haben aber ergeben, dass unter Lärmschutz­ge­sichts­punkten für die Nacht günstigere Strecke­n­al­ter­nativen bestehen. Aus diesem Grund wurde der Klage insoweit stattgegeben.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16815

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI