18.01.2025
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil23.01.2013

Forschungs­reaktor BER II: Wannsee­flu­groute ist rechtswidrigRisiko eines Flugunfalls oder terroristischen Anschlags auf Luftverkehr nicht hinreichend bedacht

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat den Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen das Flugverfahren über dem Wannsee (so genannte kurze Wannseeroute) stattgegeben. Die Flugroute führt östlich an dem Gelände des Helmholtz-Zentrum Berlin vorbei, auf dem sich unter anderem der Forschungs­reaktor BER II befindet.

Das Oberver­wal­tungs­gericht ist der Auffassung, dass die streit­ge­gen­ständliche Festsetzung der Flugroute rechtswidrig sei und die Kläger in ihren abwägungs­er­heb­lichen Belangen (Gesundheit, Planungshoheit) verletze. Der Festlegung des angegriffenen Flugverfahrens liege ein Ermitt­lungs­defizit zugrunde, so das Gericht. Das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung des Forschungs­re­aktors wurde nicht hinreichend in den Blick genommen. Eine solche fallspezifische Risikoer­mittlung wäre notwendige Grundlage einer Abwägung gewesen. Die Risikoer­mittlung war auch deshalb geboten, weil die Risiko­be­trach­tungen für den Reaktor in Bezug auf den Flugverkehr veraltet waren und die Beklagte darauf durch die Atomauf­sichts­behörde hingewiesen wurde.

Fluglärm­ge­sichts­punkte nicht entscheidend

Auf die weiteren - insbesondere unter Fluglärm­ge­sichts­punkten - erörterten Fragen kam es danach für die Entscheidung nicht mehr an.

Mögliche unterlassene Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung muss gesondert geklärt werden

Hinsichtlich der Deutschen Umwelthilfe, die geltend macht, die Flugrou­ten­fest­setzung sei wegen einer unterlassenen Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung rechtswidrig, sieht der Senat weiteren Aufklä­rungs­bedarf und hat das Verfahren insoweit abgetrennt.

Quelle: Oberverwalungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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