21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31041

Drucken
Urteil09.11.2021Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg6 A 3/20
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil09.11.2021

Vergütung von Tages­pfle­ge­personen und erweiterte Voraussetzungen für Erlaubnis zur Kinder­ta­gespflege in Cottbus rechtswidrigNormen­kontroll­antrag einer Tages­pfle­ge­person erfolgreich

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat auf den Normen­kontroll­antrag einer Tages­pfle­ge­person die aktuelle Richtlinie zur Förderung der Kinder­ta­gespflege in der Stadt Cottbus sowohl im Hinblick auf die dort festgelegten Beträge zur Anerkennung der Förde­rungs­leistung als auch im Hinblick auf die Erweiterung des Anfor­de­rungs­profils für Tages­pfle­ge­personen für unwirksam erklärt.

Das vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu zahlende monatliche Betreu­ungs­entgelt setzt sich aus der Erstattung des Sachaufwandes, dem Betrag zur Anerkennung der Förde­rungs­leistung sowie der (anteiligen) Erstattung von Beiträgen zur Unfall­ver­si­cherung, Alterssicherung sowie Kranken- und Pflege­ver­si­cherung zusammen. Die Anerken­nungs­beträge bilden hierbei das eigentliche Einkommen der Tages­pfle­ge­personen. Eine Tagespflegeperson hielt die Vergütung für rechtswidrig.

OVG: Beträge für Tages­pfle­ge­personen mit und ohne pädagogische Ausbildung sind nicht leistungs­gerecht

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Richtlinie zur Förderung der Kinder­ta­gespflege für unwirksam erklärt. Die Stadt Cottbus hat weder dargelegt noch ist ersichtlich, dass diese Beträge für Tages­pfle­ge­personen mit und ohne pädagogische Ausbildung noch als leistungs­gerecht anzusehen sind. Sie liegen erheblich unter der tariflichen Vergütung des entsprechenden Personals in einer öffentlichen Kinder­ta­gesstätte. Dies ist weder mit Blick auf die örtlichen Markt­ver­hältnisse in der Stadt Cottbus gerechtfertigt noch steht es mit der Zielsetzung des Bundes­ge­setz­gebers im Einklang, die Kinder­ta­gespflege mittelfristig als gleichrangiges alternatives Förde­rungs­angebot neben den Tages­ein­rich­tungen zu profilieren.

Berufliche Voraussetzungen für Erteilung einer Erlaubnis zur Kinder­ta­gespflege zu Hoch

Soweit in der Richtlinie schulische und berufliche Voraussetzungen für Erteilung einer Erlaubnis zur Kinder­ta­gespflege vorgeschrieben werden, ist auch dies unwirksam. Das bundes­ge­setzlich geregelte Anforderungsprofil (§ 43 Abs. 2 SGB VIII) kann nur durch eine landes­ge­setzliche Regelung, nicht jedoch durch eine vom Jugend­hil­fe­aus­schuss beschlossene Richtlinie ergänzt werden.

Regelungen zur Ausübung der Kinder­ta­gespflege nicht zu beanstanden

Regelungen der Richtlinie, die Kinder­ta­gespfle­ge­personen zur Teilnahme an Arbeitskreisen, zur pädagogischen Beobachtung der betreuten Kinder und zu einer darauf aufbauenden Dokumentation sowie zum Abschluss einer Koope­ra­ti­o­ns­ver­ein­barung über die Einhaltung des Kinderschutzes verpflichten, hat das OVG unbeanstandet gelassen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31041

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI