18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss21.07.2008

Haftungs­aus­schluss unter Teilnehmern eines Fahrsi­cher­heits­trainings unwirksamHinweis zum Haftungs­aus­schluss in AGBs kann sich nur auf Veranstalter beziehen

Die Teilnehmer eines Sicher­heits­trainings zur Verbesserung der Fahrsicherheit sind über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine still­schweigende Vereinbarung des Haftungs­aus­schlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGBs des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Stuttgart.

Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, wobei es zu einem Schaden an dem Fahrzeugmotor und der Kleidung des Klägers von insgesamt rund 8.000 Euro kam. In den Teilnah­me­be­din­gungen des Veranstalters fanden sich unter der Überschrift „Haftungs­verzicht“ einige Regelungen, die den Veranstalter von der Haftung freistellten – unter anderem, dass die Teilnehmer für verschuldete Schäden an anderen selbst haften müssten. Der Kläger war der Meinung, dass der Beklagte beziehungsweise dessen Versicherung ihm den Schaden ersetzen müsse.

Gericht weist auf Unsinnigkeit des Haftungs­aus­schlusses aufgrund der Pflicht­ver­si­cherung für Kraftfahrzeuge hin

Entgegen der Meinung des Beklagten sei kein Haftungsausschluss vereinbart, so das Gericht. Ein still­schwei­gender Haftungs­aus­schluss mache vor allem dann keinen Sinn, wenn der Schädiger haftpflicht­ver­sichert sei, insbesondere dann, wenn – wie bei Kraftfahrzeugen – eine Pflicht­ver­si­cherung bestehe. Ein Ausschluss könne nicht im Interesse der Beteiligten liegen, sondern allein im Interesse des Versicherers. Die Regelungen in den Teilnah­me­be­din­gungen könnten sich schon allein nach dem Wortlaut nur auf den Veranstalter beziehen. Ansonsten würden sie auch im krassen Widerspruch zur Intention des Pflicht­ver­si­che­rungs­schutzes stehen.

Kläger und Beklagter müssen je die Hälfte des Schadens tragen

Da der exakte Unfallhergang nicht geklärt werden konnte, nahm das Gericht eine Mithaftung des Klägers von 50 Prozent an, so dass der Beklagte die Hälfte des Schadens tragen musste.

Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8674

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI