14.11.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 21372

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Beschluss07.02.2001Oberlandesgericht Stuttgart18 WF 44/01
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2001, 1458Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2001, Seite: 1458
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Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss07.02.2001

Nichtzahlung von Unterhalt macht Fortsetzung der Ehe bis Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbarRecht zur sofortigen Scheidung besteht nicht

Die Nichtzahlung von Unterhalt macht die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Ein Recht zur sofortigen Scheidung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Ehemann die Unterhaltszahlungen ein. Die Ehefrau wollte sich daher noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen.

Kein Recht zur sofortigen Scheidung bei Nichtzahlung von Unterhalt

Das Oberlan­des­gericht Stuttgart entschied gegen die Ehefrau. Sie habe sich nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs von ihrem Ehemann scheiden lassen dürfen. Denn die Nichtzahlung des Unterhalts habe die Fortsetzung der Ehe für nicht unzumutbar gemacht.

Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/FamRZ 2001, 1458/rb)

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