Dokument-Nr. 21372
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- FamRZ 2001, 1458Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2001, Seite: 1458
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss07.02.2001
Nichtzahlung von Unterhalt macht Fortsetzung der Ehe bis Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbarRecht zur sofortigen Scheidung besteht nicht
Die Nichtzahlung von Unterhalt macht die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Ein Recht zur sofortigen Scheidung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Ehemann die Unterhaltszahlungen ein. Die Ehefrau wollte sich daher noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen.
Kein Recht zur sofortigen Scheidung bei Nichtzahlung von Unterhalt
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied gegen die Ehefrau. Sie habe sich nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs von ihrem Ehemann scheiden lassen dürfen. Denn die Nichtzahlung des Unterhalts habe die Fortsetzung der Ehe für nicht unzumutbar gemacht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/FamRZ 2001, 1458/rb)
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