Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss23.08.2017
Wechselmodell auch bei unterschiedlichen Erziehungsstilen der Eltern zulässigUnterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern meist unschädlich
Ein Wechselmodell, wonach jeder Elternteil die Kinder paritätisch betreut, kann auch bei unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen der Eltern angeordnet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete das Amtsgericht Calw im Jahr 2017 aus Gründen des Kindeswohls den Umgang zweier etwa siebenjähriger Zwillings-Kinder mit dem Vater in Form eines paritätischen Wechselmodells an. Die Mutter war damit jedoch nicht einverstanden und legte daher gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde ein. Sie führte unter anderem an, dass die unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen nicht dem Wohl der Kinder entsprechen würden. Sie würden hin und her gerissen sein und verunsichert werden. Schließlich würden sie unglücklich werden, weil sie sich ständig den verschiedenen Erziehungsmodellen der Eltern anpassen müssten.
Wechselmodell trotz unterschiedlicher Erziehungsvorstellungen zulässig
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Anordnung des Wechselmodells entspreche dem Wohl der Kinder am besten. Das Wechselmodell scheitere nicht an den ohnehin nur geringfügig unterschiedlichen Erziehungsstilen der Eltern. Unterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern seien meist unschädlich. Denn Kindern seien schon früh in der Lage, solche Unterschiede zu "ertragen", sie zur Erweiterung ihrer eigenen Erfahrungen nutzbar zu machen und als selbstverständlichen Ausdruck der unterschiedlichen Persönlichkeiten von Vater und Mutter zu begreifen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)