Dokument-Nr. 3608
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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Beschluss02.01.2007
OVG Schleswig-Holstein weist Beschwerde gegen die Vermittlung von Sportwetten zurück
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Beschwerden zweier schleswig-holsteinischer Städte gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein in Schleswig zurückgewiesen. Dieses hatte die aufschiebende Wirkung des Widerspruches eines Sportwettvermittlers gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wiederhergestellt.
Im Frühjahr 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht das im bayerischen Staatslotteriegesetz enthaltene staatliche Sportwettenmonopol für verfassungswidrig erklärt und den bayerischen Gesetzgeber verpflichtet, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln. Bis zu dieser Neuregelung dürfe das bayerische Staatslotteriegesetz unter bestimmten Bedingungen weiter angewandt werden.
Daraufhin wurde im Sommer 2006 durch zwei schleswig-holsteinische Städte mehreren privaten Wettvermittlern untersagt, weiterhin die Möglichkeit anzubieten, in ihren Geschäftslokalen Sportwetten oder andere Glückspiele mit anderen Veranstaltern als NordwestLotto Schleswig-Holstein abzuschließen. Die Untersagungsverfügungen wurden für sofort vollziehbar erklärt.
Auf Antrag der privaten Wettvermittler hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht daraufhin die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügungen mit der Folge aufgehoben, dass Sportwetten jedenfalls bis zum Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht (siehe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006) gesetzten Neuregelungsfrist und somit bis zum 31. Dezember 2007 weiterhin an private Veranstalter von Sportwetten vermittelt werden dürfen (siehe z.B. VG Schleswig, Beschl. v. 22.08.2006).
Die gegen die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gerichteten Beschwerden der betroffenen Städte hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig nunmehr im Wesentlichen aus folgenden Gründen zurückgewiesen:
Das Verwaltungsgericht sei in den auf die Gewährung lediglich vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren zu Recht davon ausgegangen, dass die zugrunde liegende Rechtslage – insbesondere auch die einschlägigen Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts – ( "Gambelli-Urteil" - Nationale Verbote für Sportwetten können eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs darstellen) in diesen Verfahren nicht abschließend geklärt werden könne. Sodann habe das Verwaltungsgericht festgestellt und ausführlich begründet, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügungen mit Blick auf die voraussichtlich zum 31. Dezember 2007 erfolgende gesetzliche Neuregelung des Sportwettenrechts nicht erkennbar sei. Mit ihren Beschwerden hätten die betroffenen Städte die Richtigkeit dieser vom Verwaltungsgericht vertretenen Rechtsansicht nicht in Frage gestellt.
Abschließend hat das Oberverwaltungsgericht allerdings darauf hingewiesen, dass andere Grundsätze für diejenigen gelten dürften, die ihre Vermittlungstätigkeit zukünftig trotz der "obergerichtlich bestätigten Rechtsunsicherheiten" aufnähmen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein
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