15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 2883

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Schleswig Beschluss22.08.2006

Private Sportwetten in Schleswig-Holstein vorerst weiter zulässigDienstleistungs- und Berufsfreiheit steht vor staatlichem Interesse an der Aufrecht­er­haltung des Wettmonopols

Das Verwal­tungs­gericht Schleswig hat in einem Eilverfahren die sofortige Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Wettver­an­stalter gestoppt.

In Schleswig-Holstein– wie in anderen Bundesländern auch – haben mehrere Städte und Gemeinden Unter­sa­gungs­ver­fü­gungen an private Sport­wet­ten­ver­mittler erlassen, die entweder an konzessionierte Wettanbieter im EU-Ausland oder an inländische Wettver­an­stalter mit einer noch aus DDR-Zeiten stammenden Erlaubnis gegen Provision Wetten vermitteln. Hiergegen haben sich die Vermittler juristisch zur Wehr gesetzt. Die Behörden berufen sich auf eine Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 28.03.2006, nach der das staatliche Wettmonopol zwar verfas­sungs­widrig ist, Verbots­ver­fü­gungen gegen private Sportwetten unter bestimmten, bereits jetzt umzusetzenden Maßnahmen der staatlichen Lotto- und Totoge­sell­schaften zur Begrenzung der Spielsucht jedoch weiterhin ausgesprochen werden können.

Das Verwal­tungs­gericht sieht die durch die Behörde begonnenen Maßnahmen zur Begrenzung der Spielsucht als unzureichend, um den Vorgaben des Verfas­sungs­ge­richts gerecht zu werden. Auch verstößt das staatliche Wettmonopol in Deutschland wohl gegen Europarecht, und das Europarecht sieht keine Überg­angs­fristen vor wie sie das Bundes­ver­fas­sungs­gericht den deutschen Behörden eingeräumt hat. Wegen der vielen offenen Fragen hat das Gericht eine Inter­es­se­n­ab­wägung vorgenommen. Diese geht zu Gunsten des privaten Wettvermittlers aus, da er sich auf die europarechtlich und verfas­sungs­rechtlich geschützte Dienstleistungs- und Berufsfreiheit berufen kann. Dahinter hat das staatliche Interesse an der Aufrecht­er­haltung des Wettmonopols zurückzustehen.

Das Gericht hat damit das erste Eilverfahren entschieden; mit einer Entscheidung in den weiteren 11 Verfahren ist in Kürze zu rechnen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 23.08.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2883

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI