18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Beschluss02.08.2011

OLG Schleswig-Holstein: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz über Bordsteinkante beim Verlassen eines LandenlokalBordsteinkante ist erkennbare Gefahrenquelle

Die Betreiberin eines Lebens­mit­tel­marktes haftet nicht für die Sturz­ver­let­zungen eines Kunden, den dieser beim Verlassen des Ladenlokals erlitten hat.

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte der Kläger von der Betreiberin eines Lebens­mit­tel­marktes in Schleswig Schadensersatz für eine Schul­ter­ge­lenks­ver­letzung. Er berief sich darauf, im April letzten Jahres beim Verlassen des Ladenlokals hinter der Ausgangstür rechts über eine 15 cm hohe Stolperkante gestürzt und in Folge des Sturzes eine Schul­ter­ge­lenks­ver­letzung erlitten zu haben. Rechts neben der automatischen Ausgangstür des Lidl-Marktes befindet sich eine circa 15 cm hohe Bordsteinkante mit einer breitflächigen Hochpflasterung, die als Abgrenzung zu den dahin­ter­lie­genden Behin­der­ten­pa­rk­plätzen dient.

Bordsteinkante hinreichend deutlich erkennbar

Das Oberlan­des­gericht Schleswig-Holstein sieht eine Haftung der Betreiberin des Ladenlokals nicht als gegeben an. Eine Verletzung der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht im Hinblick auf die Bordsteinkante ist nicht gegeben. Das Oberlan­des­gericht folgt damit der Einschätzung des Landgerichtes Flensburg, dass es sich bei der Bordsteinkante um eine erkennbare Gefahrenquelle handelt. Die Bordsteinkante ist hinreichend deutlich erkennbar, so dass der Kunde, dem die Örtlichkeit vertraut war, sie bei Verlassen des Ladenlokals hätte wahrnehmen müssen. Der Umstand, dass inzwischen von der Betreiberin des Ladenlokals entlang der Bordsteinkante bis zur Eingangstür ein Geländer montiert worden ist, sieht das Oberlan­des­gericht nicht als Indiz für eine Pflicht­ver­letzung, sondern als eine Vorsichts­maßnahme der Betreiberin des Ladenlokals an , die über die bestehenden Verkehrs­si­che­rungs­pflichten hinausgeht.

Kläger nimmt eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidung des Landgerichtes zurück

Nachdem das Landgericht Flensburg bereits die Klage des gestürzten Kunden abgewiesen hatte, hat der Kunde sein Rechtsmittel vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlan­des­gericht gegen die Entscheidung des Landgerichtes zurückgenommen, nachdem das Oberlan­des­ge­richte den klagenden Kunden auf die Aussichts­lo­sigkeit seines Rechtsmittels hingewiesen hatte.

Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss12063

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI