03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 31364

Drucken
Beschluss03.01.2022Oberlandesgericht Oldenburg2 Ss (OWi) 240/21
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss03.01.2022

Masken­ver­wei­gerung: Anwalt verweigert Maske vor Gericht - Ordnungsgeld wegen ungebührlichen VerhaltensOberlan­des­gericht Oldenburg entscheidet über „Masken­ver­wei­gerung“ auf Norderney und vor Gericht

Das Tragen einer Maske gehört inzwischen zum Alltag und wird von den meisten Menschen auch akzeptiert. Einige allerdings empfinden das Tragen einer Maske nach wie vor als ungerecht­fertigte oder gar verfas­sungs­widrige Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Mit einem solchen Fall hatten jetzt das Amtsgericht Aurich und auch der Bußgeldsenat des Oberlan­des­ge­richts Oldenburg zu tun.

Der Betroffene, der als Rechtsanwalt praktiziert, war im November 2020 auf Norderney ohne Maske auf der Straße unterwegs gewesen. Er war von der Polizei angesprochen worden und hatte sich geweigert, eine Maske zu aufzusetzen. Das Amtsgericht Aurich hatte den Betroffenen daraufhin in der Hauptverhandlung am 9.7.2021 zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt.

Anwalt verweigerte in Haupt­ver­handlung das Tragen einer Maske

In derselben Haupt­ver­handlung vor dem Amtsgericht verteidigte sich der Rechtsanwalt selbst. Er weigerte sich auch dort nach Aufforderung des Richters, im Sitzungssaal seine Maske aufzusetzen. Neben der Geldbuße verhängte das Gericht deshalb noch ein Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.

Der Rechtsanwalt wollte beides nicht hinnehmen und legte gegen das Urteil sowie den Ordnungs­geld­be­schluss Rechtsmittel ein. Diese Rechtsmittel hat der Bußgeldsenat des Oberlan­des­ge­richts nun zurückgewiesen.

Das Oberlan­des­gericht hat zunächst festgestellt, dass gegen die Verfas­sungs­ge­mäßheit der Rechts­grundlagen der Corona-Verordnung (§§ 28, 32 InfSchG) keine Bedenken bestehen. Ebenso wenig beständen Bedenken gegen die Verfas­sungs­ge­mäßheit von § 3 Abs. 2 der Corona-Verordnung vom 30.10.2020. Der Landkreis Aurich durfte daher – gestützt auf diese Vorschrift – mit einer Allge­mein­ver­fügung das Tragen von Masken in bestimmten Bereichen von Norderney vorschreiben. Der Betroffene hatte zwar geltend gemacht, dass diese Allge­mein­ver­fügung rechtswidrig sei. Darauf konnte er sich nach Ansicht des Senats im Bußgeld­ver­fahren allerdings nicht berufen. Er hätte gegen die Allge­mein­ver­fügung vor dem Verwal­tungs­gericht klagen müssen und durfte sich nicht einfach über sie hinwegsetzen.

Oberlan­des­gericht: Beharrliche Weigerung im Sitzungssaal eine Maske zu tragen, stellt eine Ungebühr dar

Das Oberlan­des­gericht hat ferner festgestellt, dass die beharrliche Weigerung des Betroffenen, im Sitzungssaal eine Maske zu tragen, eine Ungebühr darstelle, die mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könne. Zwar ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Straf­ver­teidiger nicht zulässig. Der Rechtsanwalt, der sich selbst verteidigt, habe allerdings nicht die Stellung eines Straf­ver­tei­digers in eigener Sache. Gegen ihn könne daher – wie gegen jeden Beschuldigten – bei ungebührlichem Verhalten ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31364

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI