15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss03.11.2016

Grundstücks­eigentümer muss beim "Schlooten" auf Bäume des Nachbarn Rücksicht nehmenNachbar hat nach Beschädigung seiner Bäume Anspruch auf Schadensersatz

Grundstücks­eigentümer müssen nicht nur den eigenen Garten in Ordnung bringen - auch ein Graben zum Nachba­r­grundstück muss ab und zu gereinigt werden, "schlooten", wie man im Nordwesten sagt. Dabei muss aber auch Rücksicht auf die Belange des Nachbarn genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Oldenburg hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin in Ostfriesland einen Unternehmer mit dem Schlooten beauftragt. Bei den Arbeiten wurden die Wurzeln von sechs Eichen und einer Birke der Nachbarn beschädigt. Die Bäume stürzten beim nächsten Herbststurm um. Es entstand ein Schaden von 22.000 Euro, den die Nachbarn von der Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin und dem Unternehmer ersetzt haben wollten.

Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin und Unternehmer schieben sich gegenseitig Verantwortung zu

Die Nachbarn klagten daraufhin vor dem Landgericht Aurich. Die Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin und der Unternehmer schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Die Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin meinte, sie hätte sich darauf verlassen können, dass der Unternehmer fachgerecht arbeiten und keine Baumwurzeln der Nachbarn beschädigen werde. Der Unternehmer vertrat die Auffassung, er hätte sich seinerseits darauf verlassen können, dass die Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin sich mit ihren Nachbarn abgesprochen habe.

LG: Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin und Unternehmer müssen beide für Schaden einstehen

Das Landgericht gab keinem der beiden Beklagten Recht: Sowohl die Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin als auch der Unternehmer müssten für den Schaden einstehen. Der Unternehmer hätte nicht davon ausgehen dürfen, dass die Nachbarn, auch wenn sie nichts gegen das Schlooten als solches auszusetzen hatten, mit der Beschädigung ihrer Baumwurzeln einverstanden gewesen seien. Auch die Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin müsse haften. Sie hätte bei der Beauftragung des Unternehmers sicherstellen müssen, dass die Arbeiten vorsichtig und unter Schutz der Baumwurzeln durchgeführt würden. Denn sie sei von einem Zeugen bereits vor Beginn der Arbeiten auf die Gefahr für die Bäume hingewiesen worden. In einer solchen Situation könne sie die Schuld nicht einfach auf den Unternehmer schieben.

OLG: Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin und Unternehmer haften als Gesamtschuldner

Das Oberlan­des­gericht Oldenburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Aurich. Die Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin und der Unternehmer haften danach als sogenannte Gesamtschuldner. Das heißt, dass die klagenden Nachbarn sich aussuchen können, wenn sie für den Schaden in Anspruch nehmen wollen.

Die Beklagten haben nach einem entsprechenden Hinweis­be­schluss des Gerichts ihre Berufung zurückgenommen.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss23728

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI