Dokument-Nr. 16433
Permalink https://urteile.news/
- ZUM 2014, 150Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM), Jahrgang: 2014, Seite: 150
- Landgericht München I, Urteil02.10.2012, 33 O 16046/11
Oberlandesgericht München Urteil13.06.2013
Keine Eigentumsverletzung bei unerlaubtem Fotografieren eines Hundes und nicht genehmigter Veröffentlichung der FotosEigentümer des Hundes steht kein Anspruch auf Unterlassung zu
Wird ein Hund ohne Erlaubnis des Eigentümers fotografiert und die Fotos anschließend ohne Genehmigung in einem Kalender veröffentlicht, so liegt darin keine Eigentumsverletzung. Dem Eigentümer steht daher kein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Foto eines Hundes für einen Hundekalender (Hundeblicke 2011) benutzt. Da dies ohne Zustimmung der Eigentümerin des Hundes geschah, verlangte diese unter anderem das Unterlassen der Veröffentlichung des Fotos. Nachdem das Landgericht München I das Begehren zurückwies, musste sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall beschäftigen.
Kein Anspruch auf Unterlassung
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Hundeeigentümerin habe kein Anspruch auf Unterlassung nach §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zugestanden. Denn weder habe das Fotografieren des Hundes noch die Veröffentlichung des Fotos eine Eigentumsverletzung dargestellt. Das Fotografieren des Hundes habe keine Auswirkungen auf die Sachnutzung gehabt. Die Eigentümerin habe vielmehr mit ihrem Hund weiterhin nach Belieben verfahren können. In ihrem Besitz an dem Hund sei sie nicht gestört worden.
Gewerbliche Nutzung des Hundes unerheblich
In diesem Zusammenhang sei es unerheblich gewesen, so das Oberlandesgericht weiter, ob die Eigentümerin mit der Vermarktung von Fotos des Hundes Lizenzgebühren einnahm und somit den Hund gewerblich nutzte. Denn die Möglichkeit der Vermarktung habe auf ihrer Eigentümerstellung beruht. Das Eigentum am Hund sei aber durch die Veröffentlichung des Fotos im Kalender nicht beeinträchtigt worden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2014
Quelle: Oberlandesgricht München, ra-online (zt/ZUM 2014, 150/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16433
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.