18.01.2025
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Oberlandesgericht Köln Beschluss17.11.2011

Filesharing: Streitwert von 3.000 € bei einzelnem MusiktitelStreitwert von 10.000 € nur bei ganzem Musikalbum

Wird mittels eines Filesharing-Programms ein Musiktitel zum Herunterladen bereitgestellt, so ist der Streitwert für den Unterlassungs­anspruch auf 3.000 € festzusetzen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall setzte das Landgericht Köln den Streitwert für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung des Angebots urheber­rechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen, auf 10.000 € fest. Hintergrund des Antrags war, dass ein Internetnutzer über eine Tauschbörse ein Musiktitel zum Herunterladen bereitgestellt hatte.

Streitwert von 10.000 € war zu hoch

Das Oberlan­des­gericht Köln hielt einen Streitwert von 10.000 € für zu hoch. Dies entspreche nämlich nicht dem maßgeblichen Interesse des Rechteinhabers auf Durchsetzung seines Anspruchs im vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht hielt einen Streitwert von 3.000 € für angemessen. Ein Gegenstandswert von 10.000 € komme demgegenüber nur bei einem Anbieten eines ganzen Musikalbums in Betracht.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

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