Oberlandesgericht Köln Urteil03.02.2016
Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo untersagtVerbraucher müssen vor Kostenfallen im Internet geschützt werden
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden darf. Der Bestellbutton weist nach Auffassung des Gerichts die Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und ist daher irreführend.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte Amazon unter anderem ein Abonnement für eine Premium-Mitgliedschaft inklusive Video-Streaming-Dienst angeboten ("Amazon Prime"). Nach einem Gratis-Probemonat ging das Abo in ein kostenpflichtiges Abonnement zum Preis von 7,99 Euro im Monat über, sofern der Kunde nicht vorher kündigte. Die Bestellung wurde durch Klick auf eine Schaltfläche (Button) mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" ausgelöst.
Zahlungsverpflichtung muss eindeutig sein
Die Richter des Oberlandesgericht Köln schlossen sich in ihrer Entscheidung der Auffassung dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen an, dass der Bestellbutton nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Online-Händler müssen sich seit Juli 2014 vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, darf diese nur mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Damit sollen Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden.
Bestellbutton irreführend
Der strittige Button von Amazon weise nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, urteilte das Gericht. Die Aussage "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" sei sogar irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei.
Amazon muss für Abo-Paket den Gesamtpreis nennen
Das Oberlandesgericht beanstandeten außerdem, dass Amazon vor der Bestellung keinen Gesamtpreis angegeben hatte, wenn sich der Kunde für ein Paket aus Prime-Abo und einem zusätzlichen Abo eines DVD-Verleihs entschied. Nur die Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten nicht aus.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online