18.10.2024
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Oberlandesgericht Köln Urteil03.02.2016

Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo untersagtVerbraucher müssen vor Kostenfallen im Internet geschützt werden

Das Oberlan­des­gericht Köln hat entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden darf. Der Bestellbutton weist nach Auffassung des Gerichts die Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungs­verpflichtung hin und ist daher irreführend.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte Amazon unter anderem ein Abonnement für eine Premium-Mitgliedschaft inklusive Video-Streaming-Dienst angeboten ("Amazon Prime"). Nach einem Gratis-Probemonat ging das Abo in ein kosten­pflichtiges Abonnement zum Preis von 7,99 Euro im Monat über, sofern der Kunde nicht vorher kündigte. Die Bestellung wurde durch Klick auf eine Schaltfläche (Button) mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" ausgelöst.

Zahlungs­ver­pflichtung muss eindeutig sein

Die Richter des Oberlan­des­gericht Köln schlossen sich in ihrer Entscheidung der Auffassung dem klagenden Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen an, dass der Bestellbutton nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Online-Händler müssen sich seit Juli 2014 vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungs­ver­pflichtung verbunden ist. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, darf diese nur mit den Worten "zahlungs­pflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Damit sollen Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden.

Bestellbutton irreführend

Der strittige Button von Amazon weise nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, urteilte das Gericht. Die Aussage "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" sei sogar irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei.

Amazon muss für Abo-Paket den Gesamtpreis nennen

Das Oberlan­des­gericht beanstandeten außerdem, dass Amazon vor der Bestellung keinen Gesamtpreis angegeben hatte, wenn sich der Kunde für ein Paket aus Prime-Abo und einem zusätzlichen Abo eines DVD-Verleihs entschied. Nur die Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten nicht aus.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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