21.11.2024
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Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 21447

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Landgericht Köln Entscheidung05.03.2015

Amazon muss Bestellbutton für Prime Instant Video ändernBestellbutton entspricht nicht gesetzlichen vorgaben

Die Gestaltung des Bestellbuttons für einen kostenlosen Probemonat des Dienstes Amazon Prime Instant Video entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 5. März 2015 und gab damit der Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

Amazon hatte den Bestellbutton zunächst mit der Aufschrift „Jetzt anmelden“ versehen und diese Beschriftung nach Beanstandung durch den vzbv geändert in „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“.

Gestaltungen ist unzulässig

Der vzbv klagte gegen beide Gestaltungen und bekam nun vor Gericht Recht. Das Landgericht Köln erklärte beide Gestaltungen für unzulässig. Nach Ansicht der Richter war der Gesamtpreis für das sich anschließende kosten­pflichtige Abonnement nicht ausreichend ausgewiesen. Zudem entsprachen die beanstandeten Beschriftungen des Buttons nicht den gesetzlichen Regelungen.

Schaltfläche muss gut lesbar "zahlungs­pflichtig bestellen" zeigen

Nach der seit dem 13. Juli 2014 geltenden Rechtslage muss bei Online-Bestellungen die Schaltfläche gut lesbar mit "zahlungs­pflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Quelle: verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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