18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 21447

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Entscheidung05.03.2015

Amazon muss Bestellbutton für Prime Instant Video ändernBestellbutton entspricht nicht gesetzlichen vorgaben

Die Gestaltung des Bestellbuttons für einen kostenlosen Probemonat des Dienstes Amazon Prime Instant Video entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 5. März 2015 und gab damit der Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

Amazon hatte den Bestellbutton zunächst mit der Aufschrift „Jetzt anmelden“ versehen und diese Beschriftung nach Beanstandung durch den vzbv geändert in „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“.

Gestaltungen ist unzulässig

Der vzbv klagte gegen beide Gestaltungen und bekam nun vor Gericht Recht. Das Landgericht Köln erklärte beide Gestaltungen für unzulässig. Nach Ansicht der Richter war der Gesamtpreis für das sich anschließende kosten­pflichtige Abonnement nicht ausreichend ausgewiesen. Zudem entsprachen die beanstandeten Beschriftungen des Buttons nicht den gesetzlichen Regelungen.

Schaltfläche muss gut lesbar "zahlungs­pflichtig bestellen" zeigen

Nach der seit dem 13. Juli 2014 geltenden Rechtslage muss bei Online-Bestellungen die Schaltfläche gut lesbar mit "zahlungs­pflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Quelle: verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung21447

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI