18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Beschluss23.05.2016

Kein Schmerzens­geld­anspruch wegen Behand­lungs­fehler bei Kündigung des Behand­lungs­vertrags ohne Einräumung einer Nach­besserungs­möglich­keitZumutbare Nachbesserung der fehlerhaften Behandlung

Wird eine zahnärztliche Behandlung fehlerhaft durchgeführt, begründet dies dann keinen Schmerzensgeld- oder Schadens­ersatz­anspruch, wenn der Patient den Behand­lungs­vertrag kündigt, ohne dem Arzt die Möglichkeit einer zumutbaren Nachbesserung einzuräumen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Patientin einer im Jahr 2012 durchgeführten zahnärztlichen Behandlung weigerte sich nachträglich die Rechnung in Höhe von fast 11.400 EUR zu bezahlen. Sie begründete dies damit, dass die Behandlung fehlerhaft durchgeführt worden sei und ihr daher Schmerzensgeld- und Schaden­s­er­satz­sprüche in einer der Rechnungssumme übersteigenden Höhe zu stehen. Die zahnärztliche Gemein­schaft­s­praxis sah dies anders und erhob Klage auf Zahlung.

Landgericht gibt Klage statt

Das Landgericht Köln gab der Klage im Wesentlichen statt. Der Vergütungsanspruch der Klägerin sei nicht wegen eines Behand­lungs­fehlers entfallen. Denn die beklagte Patientin habe den Behandlungsvertrag gekündigt, ohne der Klägerin die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Gründe für eine Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nachbesserung haben nicht vorgelegen. Die Nichtgewährung einer zumutbaren Nachbes­se­rungs­mög­lichkeit schließe Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aus. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Beklagten.

Oberlan­des­gericht bejaht ebenfalls Vergü­tungs­an­spruch

Das Oberlan­des­gericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück.

Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss24738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI