22.11.2024
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Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.
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Oberlandesgericht Köln Urteil10.03.2009

Verlag muss für Veröf­fent­lichung eines Paparazzi-Fotos von Jauchs Hochzeit 15.000,- € zahlenJauchs Ehefrau gewinnt gegen Burda Senator Verlag - Veröf­fent­lichung von Hochzeitsfoto rechtswidrig

Das Oberlan­des­gericht Köln hat die Berufung des Burda Senator Verlages im Verfahren gegen Frau Thea Sihler-Jauch, die Ehefrau des Fernseh­mo­de­rators Günter Jauch, zurückgewiesen. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das Frau Sihler-Jauch eine Geldent­schä­digung in Höhe von 15.000,- € für die Veröf­fent­lichung eines Paparazzi-Fotos in der Zeitschrift "FreizeitRevue" Nr. 30/2006 zugesprochen hat. Das Foto war anlässlich der Hochzeit der Jauchs im Sommer 2006 aufgenommen worden.

Die standesamtliche Hochzeit fand im Potsdamer Schloss Belvedere, die kirchliche Trauung in der Friedenskirche Potsdam statt. Das Paar wünschte, dass die Hochzeit in einem ausschließlich privaten Rahmen stattfand und auch keine Medien­be­rich­t­er­stattung über den Ablauf der Feierlichkeiten erfolgte, um an diesem Tag vor Paparazzi-Jagden verschont zu bleiben und auch ihre Kinder vor Berich­t­er­stattung zu schützen. Fotografen waren zu den Feierlichkeiten nicht zugelassen. Das Gelände um das Schloss war abgesperrt und durch eine Sicher­heitsfirma bewacht. In der von Burda verlegten „FreizeitRevue“ Nr. 30/2006 erschien ein Bericht unter der Überschrift „Nach 18 Jahren heiratete er seine Thea – Günter Jauch – Warum wollte er sein Glück nicht mit seinen Fans teilen?“ Der Beitrag war mit diversen Fotos bebildert. Eines zeigte Frau Sihler-Jauch beim Warten auf die standesamtliche Trauung im Inneren des Schlosses Belvedere, und zwar hinter dem Gemäuer rechts von einer geöffneten Eisengittertür stehend. Eingeblendet war der Schriftzug: „Die Braut. Thea im weißen Hochzeitskostüm – und ein wenig angespannt. Wegen des unnötigen Trubels?“ Frau Sihler-Jauch hat im Prozess behauptet, das Foto habe nur mit Hilfe eines starken Teleobjektivs aus einem schrägen Winkel aufgenommen werden können, wodurch ihre Privatsphäre gegen ihren ausdrücklichen Willen in schwerer und hartnäckiger Weise verletzt worden sei. Der Burda-Verlag hat sich demgegenüber auf die Freiheit der Presse­be­rich­t­er­stattung sowie darauf berufen, dass die Hochzeit des bekannten Fernseh­mo­de­rators ein zeitge­schicht­liches Ereignis ersten Ranges sei, an dem die Öffentlichkeit ein hohes Interesse habe.

Gericht bejaht gesteigerten Schutz der Privatsphäre - Foto wurde in `örtlicher Abgeschie­denheit´ aufgenommen

Der Zivilsenat hat in der Begründung seines Urteils festgestellt, dass das Persön­lich­keitsrecht durch die Bildnis­ver­öf­fent­lichung schwerwiegend und schuldhaft verletzt worden sei. Im Rahmen der gebotenen Abwägung sei dem konkreten situativen Kontext, in dem das Foto entstanden sei, im Hinblick auf den gesteigerten Schutz der Privatsphäre in „örtlicher Abgeschie­denheit“ besondere Bedeutung beizumessen. Das Bild unterscheide sich thematisch deutlich von üblicherweise veröf­fent­lichten Hochzeits­bildern, bei denen das Paar auf dem Weg zur Trauung oder danach gemeinsam abgebildet sei. Das Foto zeige den sehr privaten Moment vor Beginn der eigentlichen Trauungs­ze­remonie, als Frau Sihler-Jauch sich in einen abgeschiedenen Bereich des ohnehin schon weiträumig abgesperrten Areals zurückgezogen habe. Sie habe davon ausgehen dürfen, in diesem Moment nur von denjenigen Personen beobachtet zu werden, die sich an sich heranließ, um in der von ihr gewünschten Privatheit zumindest in diesem Augenblick klar respektiert zu werden. Auch die Höhe der vom Landgericht zuerkannten Geldent­schä­digung wurde nicht beanstandet. Vor dem Landgericht hatte Frau Sihler-Jauch sich noch auf eine gütliche Einigung dahin verständigt, dass der beklagte Verlag einen Betrag von 10.000,- € an eine gemeinnützige Organisation zahlen sollte. Diesen Vergleich hatte allerdings der Burda-Verlag widerrufen.

Quelle: ra-online (pt)

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