22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 13711

Drucken
Urteil07.06.1993Oberlandesgericht Köln12 U 40/93
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 1993, 1083Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1993, Seite: 1083
  • OLGZ 1994, 313Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ), Jahrgang: 1994, Seite: 313
  • VersR 1993, 1242Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1993, Seite: 1242
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil14.01.1993, 2 O 71/91
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Köln Urteil07.06.1993

Hundehalter darf seinen Hund nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und 30 Minuten insgesamt pro Tag bellen lassenKläger steht gemäß §§ 1004, 906 BGB ein Unterlassungs­anspruch zu

Hundegebell kann unabhängig von objektiven Schall­pegelmess­werten subjektiv als Belästigung empfunden werden. Wird die Wesentlichkeits­grenze dabei überschritten, so kann von einem Hundehalter die Unterlassung des Hundegebells während bestimmter Uhrzeiten oder die Beschränkung auf eine bestimmte Dauer gefordert werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlan­des­ge­richts Köln hervor.

Im vorliegenden Fall verklagte ein Grund­s­tücks­inhaber einen Hundehalter auf Unterlassung der Belästigung durch Hundegebell.

Kläger ist durch Hundegebell in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt

Das Oberlan­des­gericht Köln verurteilte den Hundehalter, seine Hunde so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Klägers nur außerhalb des Zeitraums von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 bis 6.00 Uhr, und zwar nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sei. Von dem Grundstück des Beklagten seien in der Vergangenheit infolge der dort von ihm gehaltenen Hunde Belästigungen ausgegangen, durch die der Kläger in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt worden sei und die nicht hingenommen werden müssten, da sie die Wesentlichkeitsgrenze des § 906 BGB übersteigen würden.

Es besteht die Gefahr der Wiederholung der Belästigung

Die in der Vergangenheit eingetretenen Störungen würden die Möglichkeit nahe legen, dass sich diese in Zukunft auch wiederholen könnten. Es sei deshalb auch nicht entscheidend, dass der Beklagte gegenwärtig Maßnahmen ergriffen habe wie ein "Bell-Ex"-Halsband oder die verstärkte Tierhaltung im Haus. Diese Maßnahmen seien aufgrund des strengen anzulegenden Maßstabs nicht geeignet, die Besorgnis weiterer Störungen auszuräumen.

Wesentlichkeit der Beein­träch­tigung wird am Maßstab subjektiv empfundener Belästigung gemessen

Im vorliegenden Fall habe es auch keiner Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedurft. Für die Lästigkeit einer Immission sei der Schallpegel nur eine Komponente. Grenzwerte würden allenfalls Entschei­dungs­hilfen und Anhaltspunkte für die Wesentlichkeit der Beein­träch­tigung liefern. Das Oberlan­des­gericht Hamm habe speziell zum Hundegebell zu Recht ausgeführt, dass bestimmte Geräusche sich schon bei einem geringen Schallpegel in das Bewusstsein desjenigen drängen würden, der sie nicht hören wolle. Für die Frage, ob die Wesent­lich­keits­grenze des § 906 BGB überschritten worden sei, wäre daher weniger die Lautstärke als vielmehr deren Dauer von Bedeutung, die durch das vorliegend ergangene Urteil zu begrenzen war.

Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Köln

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13711

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI