Oberlandesgericht Koblenz Urteil09.12.2014
Leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma nach Verkehrsunfall rechtfertigt SchmerzensgeldSchmerzensgeld in Höhe von 500 EUR
Erleidet ein Verkehrsunfallopfer ein leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma und ist es anschließend für 4 Tage krankgeschrieben, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Polizeibeamter bei einer Verfolgungsjagd auf einer Bundesstraße im Oktober 2010 einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Da er angab durch den Unfall ein Schleudertrauma erlitten zu haben, klagte er gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Zahlung von Schmerzensgeld.
Amtsgericht wies Schmerzensgeldklage ab
Das Amtsgericht Mayen wies die Schmerzensgeldklage mit der Begründung ab, der Polizeibeamte habe nicht den erforderlichen Nachweis einer unfallbedingten Körperverletzung erbracht. Gegen diese Entscheidung legte der Polizist Berufung ein.
Landgericht bejaht Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 500 EUR
Das Landgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Polizeibeamten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Polizist habe nachweisen können, dass er infolge des Verkehrsunfalls eine leichte bis mittelschwere HWS-Distorsion erlitt. Diese Verletzung und die dadurch bedingte Krankschreibung von 4 Tagen habe ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR gerechtfertigt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2016
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (zt/NJW-RR 2015, 476/rb)