19.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 23619

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Urteil09.12.2014Oberlandesgericht Koblenz6 S 274/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2015, 476Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 476
  • NZV 2015, 302Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2015, Seite: 302
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Mayen, Urteil26.05.2014, 2d C 927/11
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Urteil09.12.2014

Leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma nach Verkehrsunfall rechtfertigt SchmerzensgeldSchmerzensgeld in Höhe von 500 EUR

Erleidet ein Verkehr­s­un­fa­l­lopfer ein leichtes bis mittelschweres Schleudertrauma und ist es anschließend für 4 Tage krank­ge­schrieben, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Polizeibeamter bei einer Verfolgungsjagd auf einer Bundesstraße im Oktober 2010 einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Da er angab durch den Unfall ein Schleudertrauma erlitten zu haben, klagte er gegen die Haftpflicht­ver­si­cherung des Unfall­ve­r­ur­sachers auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Amtsgericht wies Schmer­zens­geldklage ab

Das Amtsgericht Mayen wies die Schmer­zens­geldklage mit der Begründung ab, der Polizeibeamte habe nicht den erforderlichen Nachweis einer unfallbedingten Körper­ver­letzung erbracht. Gegen diese Entscheidung legte der Polizist Berufung ein.

Landgericht bejaht Schmer­zens­geldan­spruch in Höhe von 500 EUR

Das Landgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Polizeibeamten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Polizist habe nachweisen können, dass er infolge des Verkehrsunfalls eine leichte bis mittelschwere HWS-Distorsion erlitt. Diese Verletzung und die dadurch bedingte Krankschreibung von 4 Tagen habe ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR gerechtfertigt.

Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (zt/NJW-RR 2015, 476/rb)

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