21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Bonn Urteil29.01.2010

Landgericht Bonn spricht Verkehr­s­un­fa­l­lopfer 1.000 Euro Schmerzensgeld für leichte HWS-Distorsion zuSchmer­zens­geld­be­messung bei leichter HWS-Distorsion (Schleudertrauma) mit zweiwöchiger Arbeits­un­fä­higkeit

Das Landgericht Bonn hat einer durch einen Verkehrsunfall verletzten Klägerin ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Diesen Betrag hielt das Gericht bei einer leichten HWS-Distorsion mit einer hundert­pro­zentigen Arbeits­un­fä­higkeit für den Zeitraum von zwei Wochen unmittelbar nach dem Unfall und einer Ausheilung binnen einiger Wochen für ausreichend.

Die Klägerin war aufgrund des Aufpralls bei dem Autounfall, den der Fahrer des gegnerischen Unfallwagens verschuldet hatte, mit dem Kopf gegen die Kopfstütze ihres Wagens geprallt. Dabei erlitt sie ein leichtes Halswir­bel­säulen-Schleudertrauma (HWS-Distorsion). Im Krankenhaus wurde ihr eine Schanzsche Halskrause angelegt. Knöcherne Verletzungen hatte sie nicht erlitten.

Leichte HWS-Distorsion ist binnen weniger Wochen ausgeheilt

Neben dem HWS-Distor­si­ons­trauma wurden zunächst eine Cervico­bra­chialgie (Schulter-/Armschmerzen) sowie Schluck­be­schwerden diagnostiziert, die jedoch gutachterlich nicht bestätigt werden konnten, sondern die vielmehr eine psychische Ursache hatten, die nicht dem Unfallereignis zugerechnet werden konnten. Wegen der HWS-Distorsion war die Klägerin zwei Wochen lang zu 100 % krank­ge­schrieben. Die HWS-Distorsion heilte innerhalb weniger Wochen vollständig aus.

Das Landgericht Bonn hielt die bereits im außer­ge­richt­lichen Verfahren durch die Haftpflicht­ver­si­cherung des Unfall­ve­r­ur­sachers regulierte Schmer­zens­geldsumme von 1.000 Euro angesichts dieser Verletzung für ausreichend. Dies gelte selbst dann, wenn man - wie von der Klägerin behauptet - davon ausgehe, dass die unfallbedingten Beschwerden erst nach drei Monaten geheilt gewesen wären.

Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/we)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22635

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI