21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Landgericht Aachen Urteil12.01.2004

200 Euro Schmerzensgeld für einfaches HWS-Syndrom mit vier ambulanten BehandlungenLG Aachen zum Schmerzensgeld für Verkehr­s­un­fa­l­lopfer bei einfachem HWS-Schleudertrauma mit geringen Beschwerden

Das Landgericht Aachen hat einer bei einem Autounfall verletzten 67-jährigen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro gegen den Unfall­ve­r­ur­sacher zugesprochen. Die Frau hatte durch den Verkehrsunfall ein HWS-Schleudertrauma erlitten und war eine Woche lang arbeitsunfähig krank­ge­schrieben.

Unfallursache und Verlet­zungs­folgen blieben in dem Verfahren unstreitig. Die Klägerin hatte noch am Unfalltag einen Arzt aufgesucht und befand sich zur Behandlung ihrer Verletzung insgesamt fünf Mal in ambulanter ärztlicher Behandlung. Sie war eine Woche erwerbsunfähig krank­ge­schrieben und litt eine weitere Woche unter Schmerzen. Danach hatte sie keine Beschwerden mehr.

Das Gericht hielt für diese Verletzungen ein Schmerzensgeld von 200 Euro für gerechtfertigt und angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht die einwöchige hundert­pro­zentige Erwer­b­s­un­fä­higkeit der Klägerin sowie ihre eine weitere Woche anhaltenden Schmerzen.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verletzungen der Klägerin eindeutig den Grad von Bagatell­be­schwerden überschritten, so dass ein Absehen von Schmerzensgeld nicht in Betracht komme. Die Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs 14.01.1992 (Az. VI ZR 120/91), wonach Bagatell­ver­let­zungen, die nach dem Billig­keits­grundsatz des § 847 BGB (später § 253 BGB) keinen ein Schmerzensgeld recht­fer­ti­genden Schaden darstellen, hielt das Landgericht Aachen nicht für einschlägig.

Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (vt/we)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22879

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI