Dokument-Nr. 22879
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Landgericht Aachen Urteil12.01.2004
200 Euro Schmerzensgeld für einfaches HWS-Syndrom mit vier ambulanten BehandlungenLG Aachen zum Schmerzensgeld für Verkehrsunfallopfer bei einfachem HWS-Schleudertrauma mit geringen Beschwerden
Das Landgericht Aachen hat einer bei einem Autounfall verletzten 67-jährigen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro gegen den Unfallverursacher zugesprochen. Die Frau hatte durch den Verkehrsunfall ein HWS-Schleudertrauma erlitten und war eine Woche lang arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Unfallursache und Verletzungsfolgen blieben in dem Verfahren unstreitig. Die Klägerin hatte noch am Unfalltag einen Arzt aufgesucht und befand sich zur Behandlung ihrer Verletzung insgesamt fünf Mal in ambulanter ärztlicher Behandlung. Sie war eine Woche erwerbsunfähig krankgeschrieben und litt eine weitere Woche unter Schmerzen. Danach hatte sie keine Beschwerden mehr.
Das Gericht hielt für diese Verletzungen ein Schmerzensgeld von 200 Euro für gerechtfertigt und angemessen. Dabei berücksichtigte das Gericht die einwöchige hundertprozentige Erwerbsunfähigkeit der Klägerin sowie ihre eine weitere Woche anhaltenden Schmerzen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Verletzungen der Klägerin eindeutig den Grad von Bagatellbeschwerden überschritten, so dass ein Absehen von Schmerzensgeld nicht in Betracht komme. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 14.01.1992 (Az. VI ZR 120/91), wonach Bagatellverletzungen, die nach dem Billigkeitsgrundsatz des § 847 BGB (später § 253 BGB) keinen ein Schmerzensgeld rechtfertigenden Schaden darstellen, hielt das Landgericht Aachen nicht für einschlägig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2016
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (vt/we)
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