21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 27941

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss05.08.2019

Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor auf dem Förderband einer Waschstraße ist nicht "in Betrieb"Halter haftet daher nicht aus Betriebsgefahr

Ein Kraftfahrzeug, das ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen wird, befindet sich nicht "in Betrieb", da bei diesem Vorgang weder die Fortbewegungs- noch die Trans­port­funktion des Fahrzeugs zum Tragen kommt. Ereignet sich während des automatisierten Wasch- und Trans­port­vorgangs ein Unfall, haftet der Halter des Kraftfahrzeugs daher nicht gemäß § 7 StVG aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Das hat das Oberlan­des­ge­richts entschieden (Beschluss vom 5.8.2019, Az. 12 U 57/19) und damit ein Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Fahrzeug des Klägers befand sich hinter dem Fahrzeug der Beklagten, die auch selbst am Steuer saß, auf dem Förderband einer automatisierten Waschstraße. Die Fahrzeuge wurden bei ausgeschaltetem Motor mit Hilfe von Rollen durch die Waschstraße gezogen.

Kläger wollte durch das Bremsen eine Kollision vermeiden

Eine der Rollen zog kurz vor dem Ende der Waschstraße unter dem Hinterrad des Beklag­ten­fahrzeugs durch, woraufhin das Fahrzeug nicht mehr vorwärts gezogen wurde. Hierauf bremste der Kläger sein Fahrzeug, das zu diesem Zeitpunkt unter der Geblä­se­trocknung stand, bis zum Stillstand ab. Der Kläger hat im Prozess angegeben, er habe durch das Bremsen eine Kollision vermeiden wollen. Allerdings habe sich infolge des Bremsvorgangs die Geblä­se­trocknung der Waschstraße auf das Heck seines Fahrzeugs gedrückt und dieses beschädigt. Mit seiner Klage hat er unter anderem die veranschlagten Reparaturkosten in Höhe von rund 4.500 € netto als Schaden geltend gemacht. Bereits das Landgericht hat einen Schaden­s­er­satz­an­spruch des Klägers verneint. Kläger hat im Prozess angegeben, er habe durch das Bremsen eine Kollision vermeiden.

OLG verneint Schaden­s­er­satz­an­spruch wegen Betriebsgefahr

Dies hat der Senat bestätigt. Er hat dabei klargestellt, dass die Beklagte nicht nach § 7 StVG haftet. Diese Vorschrift verpflichtet den Halter des Fahrzeugs, den Schaden zu ersetzen, der beim Betrieb des Kraftfahrzeugs entsteht. Ein Kraftfahrzeug sei jedoch nicht "in Betrieb", wenn es ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen werde. Weder die Fortbewegungs- noch die Trans­port­funktion des Fahrzeugs kämen bei diesem Vorgang zum Tragen. Die besonderen Gefahren, die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verbunden sind (z.B. Geschwindigkeit und Gewicht), seien in diesem Moment ohne Relevanz. Das Fahrzeug sei vielmehr vollständig von den automatisierten Trans­port­vor­gängen innerhalb der Waschstraße abhängig. Da dem Kläger auch nicht der Nachweis gelungen sei, dass die Beklagte die Störung im Trans­port­vorgang selbst verschuldete, z.B. durch ein Abbremsen ihres Autos, scheide auch insoweit eine Haftung aus.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27941

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI