18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 5879

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss04.04.2008

Vorlage an den EuGH: Sind Aufent­halt­s­er­laubnisse der Schweiz und Lichtensteins für die visumsfreie Einreise von Nicht-EU-Bürgern anzuerkennen?Serbisch-monte­ne­gri­nischer Staats­an­ge­höriger reiste mit schweizerischem Auslän­der­ausweis in Deutschland ein

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, wie die Entscheidung Nr. 896/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.6.2006 zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Perso­nen­kon­trollen an den Außengrenzen zu verstehen ist.

Grundlage des Vorla­ge­be­schlusses ist der Fall eines seit 1993 in der Schweiz lebenden 34-jährigen serbisch-monte­ne­gri­nischer Staats­an­ge­hörigen, welcher am 04.08.2006 mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern von der Schweiz nach Deutschland einreiste und in Köln und Stuttgart lebende Familien­an­ge­hörige besuchte. Bei der Ausreise in die Schweiz am 6.8.2006 geriet er in eine Grenzkontrolle, wobei festgestellt wurde, dass er und seine Familie zwar gültige schweizerische Auslän­der­ausweise bei sich führten, jedoch keine Visa für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beantragt hatten, weshalb ein Ermitt­lungs­ver­fahren gegen den Angeklagten eingeleitet wurde.

Amtsgericht sprach Angeklagten vom Vorwurf der unerlaubten Einreise frei

Das Amtsgericht Singen hat eine Verpflichtung des Angeklagten zur Beantragung eines solchen Visums nicht zu erkennen vermocht und diesen mit Urteil vom 29.11.2006 vom Vorwurf der unerlaubten Einreise in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 und 2 AufenthG, 52 StGB freigesprochen. Es ist davon ausgegangen, dass sein Verhalten mit Blick auf die Entscheidung Nr. 896/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Perso­nen­kon­trollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten bestimmte von der Schweiz und von Liechtenstein ausgestellte Aufent­halt­s­er­laubnisse für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet einseitig anerkennen (ABl. L 167 v. 20.06.2006, 8), keinen Straftatbestand erfülle.

Oberlan­des­gericht legt EuGH Frage zur Regelung von vereinfachten Perso­nen­kon­trollen vor

Auf die hiergegen eingelegte Revision der Staats­an­walt­schaft Konstanz hat der 3. Strafsenat des Oberlan­des­ge­richts Karlsruhe mit Beschluss vom 4.4.2008 die Frage dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Entscheidung vorgelegt, ob die Entscheidung Nr. 896/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.6.2006 zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Perso­nen­kon­trollen an den Außengrenzen dahin zu verstehen ist, dass bestimmte von der Schweiz und Lichtenstein ausgestellte Aufent­halt­s­er­laubnisse für Nicht-EU-Bürger, welche in der Entscheidung näher aufgeführt sind, unmittelbar die Durchreise durch den Schengen Raum gestatten oder der Inhaber einer solchen Erlaubnis nur für den Zweck der Durchreise von der ansonsten bestehenden Visumspflicht freigestellt wird.

Die Frage ist deshalb entschei­dungs­er­heblich, weil bei der erstgenannten Alternative eine solche Aufent­halt­s­er­laubnis der Schweiz und Lichtensteins den einheitlichen und nationalen Visa gleichwertig wäre und dann nach deutschem Recht eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Einreise oder unerlaubtem Aufenthalt im Bundesgebiet ausscheiden würde. Auf den Zweck des Aufenthalts kommt es dann nicht an.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 09.04.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5879

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI