21.11.2024
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Dokument-Nr. 1334

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Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil24.11.2005

VBL-Zusatz­ver­sorgung: Start­gut­schriften der rentenfernen Versicherten unverbindlich

Das Oberlan­des­gericht Karlsruhe bestätigt die Rechtsprechung zu den Start­gut­schriften der rentenfernen Versicherten.

Mit Urteilen vom 22. September 2005 hat der für das Versi­che­rungsrecht zuständige 12. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts Karlsruhe in einer Reihe von Berufungs­ver­fahren, die so genannte rentenferne Pflicht­ver­si­cherte betreffen, festgestellt, dass die von der Versor­gungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift den Wert der von der oder dem jeweiligen Versicherten bis zum 31.12.2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versi­che­rungs­falles zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlege.

Diese Rechtsprechung hat der 12. Senat nunmehr in gleichartigen Fällen bestätigt. In der Urteils­be­gründung werden die Einwendungen berücksichtigt, die die VBL in der mündlichen Verhandlung gegenüber den Feststellungen zur Rente­n­er­mittlung nach dem Näherungs­ver­fahren in den Entscheidungen vom 22. September 2005 erhoben hat. Auswirkungen auf das Ergebnis oder die das Ergebnis tragenden Gründe ergeben sich daraus nicht. Nach wie vor hält der Senat die Start­gut­schriften - unter anderem - auch bereits deshalb für unverbindlich, weil die Satzung die Ermittlung der auf die Gesamt­ver­sorgung anzurechnenden gesetzlichen Rente ausschließlich pauschaliert nach dem Näherungs­ver­fahren zulässt, worin schon für sich genommen ein nicht gerecht­fer­tigter Eingriff in die erdienten Anwartschaften der betroffenen Versicherten zu sehen ist.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 24.11.2005

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