Dokument-Nr. 17599
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Oberlandesgericht Hamm Urteil28.01.2014
Werbeleistungen für die Schweiz bei Sportveranstaltungen in Deutschland sind nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtigEntscheidend sind in der Schweiz zu versteuernden Werbeleistungen und nicht im deutschen Stadion stattfindenden Sportveranstaltungen
Für Werbeleistungen, die u.a. anlässlich von Sportveranstaltungen in einem Deutschen Stadion für die Schweiz erbracht werden, kann von einem Schweizer Tourismusverband keine in Deutschland abzuführende Umsatzsteuer für die Vergütungen aus den Werbeverträgen verlangen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund.
Die in einer westfälischen Großstadt ansässige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls verpflichtete sich, mit der von ihr unterhaltenen Fußballmannschaft für den beklagten Schweizer Tourismusverband aus Zürich in verschiedener Weise Werbemaßnahmen durchzuführen. Die Beklagte zahlte für die Werbeleistungen die in den Verträgen vereinbarten Entgelte, ohne eine von der Klägerin zusätzlich mit insgesamt ca. 40.000 Euro in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. Dabei stützte sie sich auf eine Auskunft des zuständigen Finanzamtes. Die Umsatzsteuer wurde in der Folgezeit in den bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden des Finanzamtes festgesetzt.
Von der Klägerin geschuldete Leistungen unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer
Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Beklagten Recht. Die von der Klägerin verlangte Umsatzsteuer schulde der Beklagte nicht, weil die Klägerin diese gegenüber dem Finanzamt selbst nicht zu zahlen habe. Die von der Klägerin geschuldeten Leistungen würden nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegen, weil es auf die in der Schweiz zu versteuernden Werbeleistungen und nicht auf die im Stadion der Klägerin stattfindenden Sportveranstaltungen ankomme. Die Auskunft des Finanzamtes und die Umsatzsteuerbescheide würden dem nicht entgegenstehen, da die Zivilgerichte zu einer eigenständigen Prüfung der Steuerrechtslage befugt seien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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