18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss22.07.2014

"Erbschaft gemäß Berliner Testament" ist keine ausreichende ErbeinsetzungBei der Auslegung des Testaments ist wirklicher Wille des Erblassers zu erforschen

Die einzel­testa­men­ta­rische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Hamm unter Bestätigung des erstin­sta­nz­lichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ebenfalls in Münster leben. Im August 2012 errichtete der Erblasser ein handschriftlich geschriebenes und unter­schriebenes Testament mit folgendem Wortlaut:

Mein Testament

Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem "Berliner Testament" erfolgen einschließlich Wieder­ver­hei­ra­tungs­klausel.

Ehefrau beantragt Ausstellung des Erbschein für sie als Alleinerbin

Nach dem Tode des Erblassers hat die überlebende Ehefrau aufgrund seines Testaments beantragt, ihr einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein auszustellen. Dem sind die Kinder aus erster Ehe entge­gen­ge­treten. Sie waren der Auffassung, das Testament enthalte keine Erbeinsetzung, so dass aufgrund gesetzlicher Erbfolge die Ehefrau zu ½ Anteil und sie, die Kinder, zu je ¼ Anteil Erben geworden seien.

Gerichte weisen Antrag der Ehefrau auf Erteilung eines Erbscheins zurück

Das Amtsgericht Münster hatte den Antrag der Ehefrau auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen. Das Oberlan­des­gericht Hamm bestätigte diese Entscheidung. Das Einzeltestament des Erblassers enthalte weder ausdrücklich eine Berufung der Ehefrau als Alleinerbin noch könne diese dem Testament im Wege der Auslegung entnommen werden. Bei der Auslegung sei der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen. Im vorliegenden Fall lasse sich nicht feststellen, was der Erblasser mit dem Wortlaut seines Testaments habe sagen wollen. Dem Testament sei nicht zu entnehmen, was er unter einem "Berliner Testament" verstanden habe, da er offensichtlich nicht gewusst habe, dass ein solches Testament nicht als Einzeltestament, sondern nur als gemein­schaft­liches Testament beider Ehegatten errichtet werden könne.

Testament beschreibt nicht, wer Erblasser beerben soll

Welche Vorstellungen er dann inhaltlich mit einem "Berliner Testament" verbunden habe, ergebe sich nicht aus dem Testament. In diesem habe er nicht beschrieben, wer ihn beerben solle. Es lasse auch nicht erkennen, ob ein Alleinerbe, Vorerbe, Miterbe, Schlusserbe oder Nacherbe bestimmt werden und was im Falle der Wieder­ver­hei­ratung eintreten solle. Welchen Inhalt der Erblasser mit dem Begriff "Wieder­ver­hei­ra­tungs­klausel" verbunden habe, sei dem Testament ebenfalls nicht zu entnehmen.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18875

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI