18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss18.07.2013

Testa­men­ta­rischer Ersatzerbe ist kein NacherbeAuslegungs­bedürftigem Testament ist Anordnung der Erblasserin zur Vorerbschaft des einen Sohnes mit einer Nacherbschaft des anderen Sohnes nicht zu entnehmen

Eine testa­men­ta­rische Anordnung, die für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben einen Ersatzerben bestimmt, kann nicht ohne weiteres so ausgelegt werden, dass dann, wenn der Erbe den Erbfall erlebt (so dass der Ersatzerbfall nicht eintritt), eine Vor- und Nacherbschaft gewollt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm unter Abänderung der erstin­sta­nz­lichen Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1991 im Alter von 74 Jahren in Nottuln/Darup verstorbene Erblasserin hinterließ vier im Münsterland lebende Kinder. Sie hatte im Jahre 1985 eigenhändig testamentarisch verfügt, dass der 1952 geborene Sohn ihr alleiniger Erbe werden solle, und für den Fall seines kinderlosen Versterbens ihren 1958 geborenen Sohn zum „Ersatzerben“ bestimmt. Nachdem der ältere Sohn 2012 kinderlos verstarb, hat der überlebende jüngere Sohn einen Erbschein beantragt, der ihn als Alleinerben seiner Mutter ausweist.

Willen der Erblasserin zur Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft nicht erkennbar

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat den Antrag zurückgewiesen. Dem ausle­gungs­be­dürftigen eigenhändigen Testament sei die Anordnung einer Vorerbschaft des älteren Sohnes mit einer Nacherbschaft des Antragstellers nicht zu entnehmen. Zwar könnten der Erblasserin, wovon die Beteiligten ausgingen, die juristischen Begriffe einer Vor- und Nacherbschaft nicht geläufig gewesen sein. In diesem Fall sei aber zu erwarten gewesen, dass sie in Bezug auf ihren Nachlass eine der Vorerbschaft entsprechende Verfü­gungs­be­schränkung bestimmt hätte. Eine Anordnung diesen Inhalts enthalte das Testament nicht. Allein dem Begriff des Ersatzerben sei sie nicht zu entnehmen. Er besage nicht mehr als den Austausch der zur Erbfolge berufenen Personen. Weder durch die weitere Testa­ments­urkunde noch durch außerhalb der Urkunde liegende Umstände sei auf einen Willen der Erblasserin zur Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft zu schließen. Gehe man aber von einer Ersat­zer­ben­stellung des Antragstellers aus, sei er nicht Erbe geworden, weil sein älterer Bruder die Erblasserin überlebt und deswegen selbst beerbt habe. Der Ersatzerbfall sei nicht eingetreten.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss16688

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI