21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil28.12.2012

Sturz einer Kundin: Billigmarkt haftet wegen Verletzung der Verkehrs­si­cherungs­pflichtLadeninhaber muss vermeidbare Gefahren für Kunden abwenden

Stürzt ein Kunde in einem Billigmarkt über eine Rolle eines Rollwa­gen­ständers und verletzt sich dabei, haftet der Ladeninhaber wegen Verletzung seiner Verkehrs­si­cherungs­pflicht. Ein Ladeninhaber muss seine Kunden vor vermeidbaren Gefahren schützen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall besuchte eine Frau einen Discountmarkt. Dabei handelte es sich um einen Billigmarkt, in welchem auf Rollwa­gen­ständern, in Körben und auf dem Boden Waren präsentiert wurden. Die dazwischen befindlichen Gänge waren erheblich, teilweise bis zu 20 cm, eingeengt. Die Kundin stolperte über eine Rolle eines Rollwa­gen­ständers und stürzte. Sie zog sich dabei Verletzungen zu und verlangte nunmehr klageweise Schadenersatz vom Ladeninhaber.

Landgericht Limburg gab Klage statt

Das Landgericht Limburg gab der Klage statt. Ein Schaden­er­satz­an­spruch habe bestanden. Der Ladeninhaber habe nämlich seine Pflicht, die Gesundheit seiner Kunden vor Gefahren zu schützen, verletzt. Der Ladeninhaber hätte den Rollwa­gen­ständer nicht in dem Gang aufstellen dürfen, da es sich um ein Hindernis sowohl für den Zugriff auf die dahinter aufgestellten Waren als auch für den Weg durch den Gang handelte. Gegen das Urteil legte der Ladeninhaber Berufung ein.

Anspruch auf Schadenersatz wegen vorver­trag­licher Pflicht­ver­letzung bestand

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. bestätigte das Urteil des Landgerichts und wies die Berufung zurück. Der Ladeninhaber habe wegen Verletzung vorvertragliche Pflichten (§ 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 BGB) und wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) auf Schadenersatz gehaftet.

Ladeninhaber verletzte Verkehrs­si­che­rungs­pflicht

Zwar erkannte das Oberlan­des­gericht an, dass sich das Ausmaß der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht an der konkreten Örtlichkeit orientiert. Daher sei aus Sicht der Richter zu beachten gewesen, dass in einem Discountmarkt mit einem unübersichtlich aufgebauten und in relativ engen Verhältnissen zusam­men­ge­stellten Warenangebot gerechnet werden muss. Gleichwohl müsse ein Ladeninhaber seine Kunden vor ohne weiteres vermeidbaren Gefahren schützen. Er sei dazu verpflichtet, die Waren so bereitzustellen, dass sie ohne nennenswerte Gefährdung des Publikums zugänglich sind. Zudem habe er die Gänge so freihalten müssen, dass ein gefahrloses Gehen und Entnehmen der Waren für einen aufmerksamen Kunden möglich ist.

Kunden eines Markts konzentrieren sich auf Warenangebot

In diesem Zusammenhang habe nicht außer Betracht bleiben dürfen, so das Oberlan­des­gericht weiter, dass ein Kunde eines Ladengeschäfts seine Konzentration auf die aufgestellten Waren lenkt. Er sei deshalb besonders abgelenkt. Es sei daher nicht verwunderlich, dass ein Kunde, der an verschiedenen Vorrat­s­ein­rich­tungen vorbeigeführt werde, hängen bleibt und stürzt.

Kundin war Mitverschulden anzulasten

Das Gericht lastete der Kundin jedoch ein Mitverschulden von 1/3 an. Denn ein Kunde müsse in besonderer Weise seine körperliche Integrität im Auge behalten und sich durch vorsichtiges und konzentriertes Bewegen durch die Gänge schützen. Dennoch bewertete das Gericht die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht­ver­letzung des Ladeninhabers als schwerer.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16345

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI