18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 17293

Drucken
Urteil24.09.1987Oberlandesgericht Frankfurt am Main1 U 138/86
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1988, 154Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1988, Seite: 154
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil24.09.1987

Glatteisunfall: Keine Winter­dienst­pflicht für Fahrbahn zum Schutz der FußgängerRäum- und Streupflicht ohnehin nur für belebte unentbehrliche Fußgängerwege

Kommt ein Fußgänger bei der Überquerung einer Straße auf der Fahrbahn wegen Glatteis zu Fall, so muss die winter­dienst­pflichtige Gemeinde dafür nicht haften. Denn die Räum- und Streupflicht zum Schutz der Fußgänger besteht nicht für die Fahrbahn. Ohnehin müssen nur die belebten unentbehrlichen Fußgängerwege gestreut werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine Fußgängerin im Januar 1985 bei der Überquerung einer Seitenstraße auf der Fahrbahn wegen Glatteis zu Fall kam, klagte sie gegen die winter­dienst­pflichtige Gemeinde auf Zahlung von Schadenersatz.

Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlender Winter­dienst­pflicht

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Fußgängerin. Ihr habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Die beklagte Gemeinde habe nicht ihre Winterdienstpflicht verletzt. Denn der Unfall habe sich weder auf einem Gehweg noch auf einem Überweg für Fußgänger ereignet, sondern auf der Fahrbahn der Straße. Für Fußgänger müssen jedoch nur die Fußgängerwege und die belebten, über die Straße führenden unentbehrlichen Fußgän­ge­r­überwege bestreut werden. Die gesamte Fahrbahn müsse dagegen nicht freigehalten werden.

Kein Vorliegen eines belebten unentbehrlichen Fußgängerwegs

Selbst wenn die Fußgängerin auf dem Gehweg gestürzt wäre, hätte die Gemeinde dafür nicht haften müssen. Denn bei dem Unfallort habe es sich nicht um einen belebten unentbehrlichen Fußgängerweg gehandelt. Vielmehr habe eine reine Wohnstraße vorgelegen, die keine besonderen Gefahren aufgewiesen habe.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1988, 154/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17293

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI