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Dokument-Nr. 22860

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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil01.07.2016

14 Jahre Haft für versuchten Mord an Kölner Oberbür­ger­meisterin RekerKeine Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

Frank S. wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körper­ver­letzung zum Nachteil der Nebenklägerin Henriette Reker und wegen der zum Teil schweren Verletzungen von vier Wahlkampf­helfern zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 14 Jahren verurteilt. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall stach der Angeklagte auf einer Wahlkampf­ver­an­staltung am 17. Oktober 2015, dem Tag vor der Wahl, der Geschädigten Reker unvermittelt mit einem großen Bowiemesser in den Hals. Henriette Reker wurde lebens­ge­fährlich verletzt. Im Anschluss hieran fügte der Anklagte vier weiteren umstehenden Personen mit dem Bowie- und einem Butterflymesser zum Teil schwere Verletzungen zu.

Keine lebenslange Freiheitsstrafe wegen fehlender dauerhafter Schäden und diagnos­ti­zierter Persön­lich­keits­s­törung

Obwohl der Angeklagte den Geschädigten zum Teil schwere Verletzungen zugefügt und die Geschädigte Reker die Messerattacke nur knapp überlebt hat, hat der Senat von der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere, dass die Geschädigte Reker ihre Verletzungen nahezu folgenlos überstanden und keine dauerhaften schweren Folgen zurückbehalten hat. Außerdem hat der Strafsenat strafmildernd berücksichtigt, dass die diagnostizierte Persön­lich­keits­s­törung des Angeklagten mitursächlich für den Tatentschluss war, wenngleich sie nicht dazu geführt hat, dass die Einsichts­fä­higkeit oder Steue­rungs­fä­higkeit des Angeklagten eingeschränkt war.

Versuchter Mord als Zeichensetzung gegen aktuelle Ausländer- und Flücht­lings­politik

Nach den Feststellungen des Senats versuchte der Angeklagte, die damalige Kandidatin Henriette Reker heimtückisch zu töten. Damit wollte er ihre Wahl zur Oberbür­ger­meisterin der Stadt Köln verhindern und ein Zeichen gegen die – seiner Auffassung nach – in Deutschland verfehlte Politik, insbesondere gegen die Ausländer- und Flücht­lings­politik, setzen.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ ra-online

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