18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 26975

Drucken
Beschluss05.02.2018Oberlandesgericht DüsseldorfII-8 UF 58/15
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2018, 932Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2018, Seite: 932
  • NJW-RR 2018, 448Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 448
  • NJW-Spezial 2018, 319Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 319
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss05.02.2018

Richter einer Unterhaltssache ist selbst Mandant des Anwalts der Gegenseite in einer Unterhaltssache: Besorgnis der Befangenheit bestehtRichter kann erfolgreich abgelehnt werden

Soll ein Richter in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden, so besteht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter sich in eigener Sache vom Anwalt der Gegenseite ebenfalls in einer nachehelichen Unterhaltssache vertreten lässt. Der Richter kann daher gemäß § 42 ZPO erfolgreich abgelehnt werden. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte Anfang des Jahres 2018 ein Senat des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf über eine Beschwerde in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden. Einer der Richter wurde jedoch in einer eigenen nachehelichen Unterhaltssache vom Anwalt des Antragsgegners vertreten. Der Richter wurde daher von der Antragstellerin abgelehnt.

Ablehnung aufgrund Besorgnis der Befangenheit

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragstellerin. Zwar werde der Umstand, ob ein Richter, der sich in einem privaten Rechtsstreit von dem Anwalt des Prozessgegners vertreten lasse, unvor­ein­ge­nommen sei, unterschiedlich beurteilt. So werde teilweise vertreten, dass dies allein genüge, da es nahezu ausgeschlossen sei, sich von dem als Mandant gefassten Vertrauen in die fachliche Leistungs­fä­higkeit des Anwalts als Richter freizumachen. Andere wiederum fordern weitere Umstände, welche die Besorgnis der Befangenheit begründen können. Denn der Richter, der einem Anwalt gegenüber nicht emotional verbunden sei, sondern nur dessen Sach- und Fachkompetenz anerkenne, könne unbefangen entscheiden. Die Streitfrage brauche im vorliegenden Fall aber nicht entschieden werden, da weitere Umstände vorliegen.

Mandats­ver­hältnis als auch Beschwerdesache betreffen famili­en­rechtliche Angelegenheiten

Die weiteren Umstände bestehen darin, so das Oberlan­des­gericht, dass sowohl das Mandatsverhältnis als auch die Beschwerdesache famili­en­rechtliche Angelegenheiten seien und damit ähnliche Rechtsfragen berühren. Insofern sei die Besorgnis gerechtfertigt, dass sich der Richter nicht von der privaten Sache lösen und eine objektive Rolle einnehmen könne. Der Richter sei daher wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 ZPO abzulehnen.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26975

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI