18.10.2024
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Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 3822

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Urteil31.01.2007Oberlandesgericht DüsseldorfI-18 U 110/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2007, 854Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2007, Seite: 854
  • NZV 2007, 421Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2007, Seite: 421
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Düsseldorf, Urteil30.05.2005, 33 C 13795/05
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil31.01.2007

Aus dem Flugzeug geworfen - Verschwitzter Flugpassagier erhält Schadensersatz nach RauswurfKosten für eine Hotel­über­nachtung

Ein verschwitzter Fluggast, der wegen seines strengen Geruchs aus einem Urlaubsflieger geworfen wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf sprach ihm Schadensersatz in Höhe von rund 260,- EUR zu.

Im Jahre 2005 wollte der Urlauber (ein Rechtsanwalt) von Hawaii nach Düsseldorf zurückfliegen. Kurz vor dem Start beschwerte sich aber eine Sitznachbarin über den extremen Körpergeruch des Mannes. Weil die Koffer schon verstaut waren, konnte er sich kein neues frisches Hemd anziehen. Die freundlichen Stewardessen der British Airways Maschine baten den Mann eindringlich die Maschine zu verlassen und verwiesen auf die allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen von British Airways. Danach dürfen Fluggäste mit extremen Körpergeruch vom Flug ausgeschlossen werden. Vor dem Oberlan­des­gericht Düsseldorf klagte der Mann wegen entgangener Urlaubsfreuden, Verdien­st­ausfall und weil er mit einer späteren Maschine fliegen musste und deshalb eine Übernachtung nötig wurde, auf die Kosten für diese zusätzliche Übernachtung - insgesamt auf Schadensersatz in Höhe von 2.200,- EUR.

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf verurteilte die Flugge­sell­schaft in Höhe der Hotelkosten von 259,25 EUR. Eine Entschädigung für Verdien­st­ausfall und entgangene Urlaubsfreuden erhielt der Urlauber nicht.

In erster Instanz vor dem Düsseldorfer Amtsgericht war der Urlauber mit seiner Klage noch komplett unterlegen. Das Amtsgericht begründete dies damit, dass die allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen von Britisch Airways vorsähen, dass Fluggäste mit extremem Körpergeruch vom Flug ausgeschlossen werden könnten.

Auch vor dem Oberlan­des­gericht Düsseldorf war der Urlauber zunächst aus formalen Gründen unterlegen, weil er zu einem mündlichen Verhand­lungs­termin am 15.11.2006 nicht erschienen war. Es erging daher ein Versäum­ni­s­urteil (OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.2006). Dem Gericht reichte die telefonische Entschuldigung des Klägers, er habe im Stau gestanden, nicht aus.

Quelle: ra-online (pt)

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