18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil21.02.2006

Flugge­sell­schaft darf Rückflug nicht einfach stornierenHin- und Rückflüge dürfen frei kombiniert werden - Überkreuz­bu­chungen erlaubt

Eine Flugge­sell­schaft (hier: Lufthansa) ist nicht berechtigt, einen Rückflug zu stornieren, wenn der Hinflug nicht angetreten wird. Eine entsprechende Regelung in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen einer Flugge­sell­schaft ist nichtig. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im Fall hatte ein Unternehmen für mehrere Mitarbeiter kombinierte Hin- und Rückflugtickets gebucht. Zwar nahmen die Mitarbeiter nicht den Hinflug zum gebuchten Zeitpunkt in Anspruch, sondern begaben sich anderweitig an ihr Reiseziel. Den Rückflug wollten sie dann aber wahrnehmen. Dies verweigerte die Flugge­sell­schaft jedoch mit Hinweis auf die Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen, nach welchem Hin- und Rückflug nur im Paket genutzt werden könnten. Da der Hinflug nicht angetreten worden sei, sei der Rückflug storniert worden. Die Mitarbeiter waren gezwungen für ca. 3.300,- EUR neue Tickets zu kaufen. Diese zusätzlichen Flugkosten verlangte ihre Firma von der Flugge­sell­schaft zurück.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab der Klage statt. Bei der Klausel, wonach der Rückflug storniert werde, wenn der Hinflug nicht angetreten wird, handele es sich um eine so genannte überraschende Klausel in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen. Eine solche Klausel sei nichtig. Grundsätzlich stünde es einem Gläubiger frei, ihm zustehende Ansprüche auch nur teilweise in Anspruch zu nehmen. Für Tickets, die zu Sondertarifen verkauft werden, gelte nichts anderes.

Hintergrund:

Mit der streit­ge­gen­ständ­lichen Klausel versuchen Flugge­sell­schaften so genannte "Überkreuz-Buchungen" zu verhindern. Diese werden von Fluggästen gerne getätigt, um etwaige Sonderrabatte zu erhalten.

Quelle: ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3234

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI