18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Erding Urteil27.03.2007

Rückflug kann auch genutzt werden, wenn der Hinflug nicht in Anspruch genommen wirdGericht erklärt Passage in Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen der Lufthansa für unwirksam

Ein Flugpassagier darf nicht gezwungen werden, die gebuchten Flüge insgesamt der Reihenfolge nach abzufliegen. Er kann bei einem Hin- und Rückflug auch den Hinflug verfallen lassen und nur den Rückflug in Anspruch nehmen. Das hat Amtsgericht Erding entschieden.

Im entschieden Fall buchte ein Flugpassagier bei der Lufthansa ein Billigticket für einen Hin- und Rückflug zwischen München und Florenz zu einem Preis von 116,50 EUR. Der Mann ließ den Hinflug verfallen und wollte nur den Rückflug in Anspruch nehmen. Die Flugge­sell­schaft verweigerte ihm jedoch die Beförderung. Lufthansa verwies auf die Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen für den so genannten "E-Combi-Tarif". Danach verliert das Flugticket seine Gültigkeit, wenn "nicht alle in ihm enthaltenen Coupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch genommen werden".

Das Amtsgericht Erding befand diese Regelung in den AGB für unwirksam. Die Regelung stelle einen unzumutbaren Nachteil für den Passagier dar. Obwohl er ein Ticket erworben habe, müsse der Passagier für die erworbene Flugstrecke ein zweites Mal bezahlen. Die Flugge­sell­schaft verschaffe sich einen wirtschaft­lichen Vorteil, da sie bei einer Stornierung den Platz noch einmal verkaufen könne.

Quelle: ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4418

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI