18.10.2024
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Oberlandesgericht Dresden Urteil24.05.2012

OLG Dresden erklärt zusätzliche Gebühren für Pfändungs­schutz­konten für unzulässigGericht rügt unangemessene Benachteiligung von Kunden

Das Oberlan­des­gericht Dresden hat in Übereinstimmung mit dem Landgericht Leipzig von einer Bank erhobene, zusätzliche Gebühren für ein Pfändungs­schutzkonto für unzulässig erklärt.

Im zugrunde liegenden Streitfall wollte die beklagte Kreissparkasse Döbeln bei der Umstellung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto mit der Klägerin eine Vereinbarung treffen, die es der Bank gestatten würde, für den Konto­füh­rungs­vertrag des so genannten "Giropaket Giro Intensiv" (bearbei­tungs­in­tensive Girokonten und Standa­rd­leis­tungen analog Giro Classic) einen Monatspreis von 15 Euro zu berechnen. (Zum Vergleich: Die Beklagte bietet das Kontomodell »Giropaket Giro classicG für 5,50 EUR im Monat an.)

Für Pfändungs­schutzkonto darf kein gesondertes Entgelt verlangt werden

Das Landgericht Leipzig hatte der Bank diese Vorgehensweise untersagt und vertrat die Auffassung, dass diese Klausel die Kunden unangemessen benachteilige. Für ein als Pfändungs­schutzkonto geführtes Girokonto könne entgegen der Auffassung der Beklagten kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Vielmehr sei das Führen des Girokontos als Pfändungs­schutzkonto eine gesetzlich geschuldete Nebenpflicht.

OLG bestätigt Auffassung des Landgerichts

Die hiergegen von der Bank eingelegte Berufung blieb vor dem Oberlan­des­gericht Dresden jedoch ohne Erfolg. Die Dresdner Richter erteilten mit dem Urteil der Erhebung zusätzlicher Entgelte für die Führung eines so genannten P-Kontos eine klare Absage.

Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufbewahren

Die Kreissparkasse hat Revision gegen das Urteil des Oberlan­des­ge­richts eingelegt. Der Bundes­ge­richtshof wird über die Sache jedoch voraussichtlich erst im November 2012 verhandeln. Die Verbrau­cher­zentrale rät allen Betroffenen ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufzubewahren.

Quelle: Oberlandesgericht Dresden/Verbraucherzentrale Sachsen/ra-online

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