21.11.2024
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Oberlandesgericht Dresden Beschluss29.06.2021

Gerichtliche Unter­lassungs­verfügung wird mit Verkündung der Entscheidung wirksamMehrwöchige Prüfung der Unter­lassungs­pflicht durch Schuldner rechtfertigt Verhängung von hohem Ordnungsgeld

Eine gerichtliche Unter­lassungs­verfügung wird mit der Verkündung der Entscheidung wirksam. Behält sich der Unter­lassungs­schuldner eine mehrwöchige Prüfung der Entscheidung vor und verzögert sich daher die Vollziehung der Unter­lassungs­verfügung, so rechtfertigt dies die Verhängung eines hohen Ordnungsgeldes. Dies hat das Oberlan­des­gericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20. April 2021 wurde die Betreiberin einer Inter­net­plattform vom Oberlan­des­gericht Dresden untersagt, ein Video zu sperren. Nachfolgend prüfte die Platt­form­be­treiberin, ob die Entscheidung mit ihren internen Richtlinien im Einklang stand. Aufgrund dessen war das Video noch am 30. April 2021 gesperrt. Der Unter­las­sungs­gläubiger beantragte daraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes von nicht unter 25.000 €. Das Landgericht Chemnitz gab dem Antrag zwar statt, hielt aber ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 € für ausreichend. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Unter­las­sungs­gläu­bigers.

Ordnungsgeld von 100.000 € wegen schweren Verstoßes gegen Unter­las­sungs­ver­fügung

Das Oberlan­des­gericht Dresden entschied zu Gunsten des Unter­las­sungs­gläu­bigers und verhängte daher gegen die Platt­form­be­treiberin ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 €. Die Platt­form­be­treiberin habe die Unterlassungsverfügung bereits mit der Verkündung der Entscheidung beachten müssen. Dagegen habe sie in vorsätzlicher und schwerwiegender Weise verstoßen, indem sie die Sperrung des Videos erst am 14. Mai 2021 aufhob. Eine interne Prüfung der gerichtlichen Entscheidung durch die Platt­form­be­treiberin sei weder veranlasst noch geboten gewesen.

Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

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