Dokument-Nr. 33161
Permalink https://urteile.news/
- Landgericht Leipzig, Beschluss09.05.2023, 7 O 2895/17
- Erhebliche Verzögerung bei Erstellung eines Gutachtens durch Sachverständigen rechtfertigt allein keine Besorgnis der BefangenheitOberlandesgericht München, Beschluss13.01.2021, 20 W 1742/20
- Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund der Bezeichnung einer Frage einer Partei als "Unsinn"Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss14.07.2017, 13 W 13/17
Oberlandesgericht Dresden Beschluss05.06.2023
Fehlende Ausübung der Arzttätigkeit durch Sachverständigen begründet nicht dessen BefangenheitMöglich fehlende Sachkunde ist im Verfahren zu klären
Ist ein Sachverständiger nicht mehr als Arzt tätig, so begründet dies nicht seine Befangenheit. Sollte ihm die Sachkunde fehlen und das Gutachten insofern mangelhaft sein, so ist dies im Verfahren zu rügen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses vor dem Landgericht Leipzig wegen möglicher Behandlungsfehler wurde ein im Ruhestand befindlicher Arzt im Jahr 2023 als Sachverständiger beauftragt. Der Kläger nahm dies zum Anlass einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen zu stellen. Das Landgericht hielt dies für unbegründet und wies den Antrag daher zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Klägers.
Keine Besorgnis der Befangenheit wegen fehlender Tätigkeit als Arzt
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Besorgnis der Befangenheit könne die bloße Tatsache, dass der Gutachter nicht mehr als Arzt tätig ist, niemals begründen. Denn dieser Umstand sei allein geeignet, seine fachlichen Fähigkeiten in Zweifel zu ziehen. Seine persönliche Integrität bleibe aber unangetastet. Die aus der fehlenden Fachkompetenz folgenden inhaltlichen Mängel des Gutachtes seien im Rahmen des Verfahrens zu rügen.
Mögliche Befangenheit bei Verschweigen des Ruhestands zwecks Erschleichung der Beauftragung
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne aber die Besorgnis der Befangenheit begründet sein, wenn der Sachverständige dem Gericht oder den Parteien seinen Ruhestand verschweigt, um sich die Beauftragung zu erschleichen. So lag der Fall hier aber nicht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33161
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.