23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Dresden Urteil15.11.2016

Orientierungs­gespräch sechs Monate vor Operation stellt kein ausreichendes Aufklä­rungs­ge­spräch darSchmerzensgeld von 8.000 Euro aufgrund rechtswidriger und schmerzhafter Sprung­gelenks­versteifung

Findet sechs Monate vor einer Operation ein Orientierungs­gespräch statt, stellt dies kein ausreichendes Aufklä­rungs­ge­spräch dar, so dass die Operation rechtswidrig ist. Eine rechtswidrige und schmerzhafte Sprung­gelenks­versteifung kann ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Dresden hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2009 wurde bei einer unter einer schweren Arthrose leidenden 39-jährigen Frau eine operative Versteifung des rechten unteren Sprunggelenks vorgenommen. Da die Frau nach der Operation weiterhin unter starken Schmerzen litt und ihren Fuß nur eingeschränkt belasten konnte, klagte sie gegen die Betreiberin des Krankenhauses auf Zahlung von Schmerzensgeld. Sie warf dem behandelnden Arzt unter anderem eine unzureichende Risikoaufklärung vor. Hätte sie gewusst, dass sich nach kurzer Zeit wieder der gleiche schmerzhafte Zustand zeigen würde, hätte sie der Operation niemals zugestimmt. Die Kranken­h­aus­be­treiberin führte zur Verteidigung an, dass die Patientin bei der Erstvorstellung im Juli 2008 ordnungsgemäß und umfassend über sämtliche Risiken der Operation aufgeklärt worden sei.

Landgericht weist Schmer­zens­geldklage ab

Das Landgericht Dresden wies die Schmer­zens­geldklage ab. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.

Oberlan­des­gericht bejaht Schmer­zens­geldan­spruch

Das Oberlan­des­gericht Dresden entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, da die durchgeführte Operation das Selbst­be­stim­mungsrecht der Klägerin verletzt habe und mangels ordnungsgemäßer Aufklärung nicht wirksam gewesen sei.

Orien­tie­rungs­ge­spräch sechs Monate vor Operation stellt kein ausreichendes Aufklä­rungs­ge­spräch dar

Nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts stelle das Orien­tie­rungs­ge­spräch wegen des großen zeitlichen Abstands von über sechs Monaten bis zur eigentlichen Operation keine ordnungsgemäße Aufklärung dar. Bei einem solchen zeitlichen Abstand sei nach der Lebenserfahrung nicht mehr davon auszugehen, dass dem Patienten die Vor- und Nachteile sowie die Risiken des Eingriffs noch gegenwärtig seien.

Schmerzensgeld von 8.000 Euro

Das Oberlan­des­gericht hielt ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro für angemessen. Es berücksichtigte dabei, dass die Klägerin eine rechtswidrige und schmerzhafte Sprung­ge­lenks­ver­steifung erlitt, sich über zehn Tage in stationärer Behandlung befand und im Anschluss daran einen Unter­schen­kelgips tragen musste. Nicht unberück­sichtigt blieb zudem, dass die Mobilisation sechs Wochen dauerte sowie die Arthrose und die damit verbundenen sachmerzhaften Bewegungs­ein­schrän­kungen weiterhin bestanden.

Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25052

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI