21.11.2024
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Oberlandesgericht Dresden Beschluss28.01.2022

Keine Übertragung der Impfent­scheidung auf Elternteil im Eilverfahren bei vorherigem Aufklä­rungs­bedarf des 14-jährigen KindesOhne Durchführung des ärztlichen Auf­klärungs­gesprächs lehnt Kind Impfung ab

Ein Eilantrag auf Übertragung der Allein­entscheidungs­befugnis für eine Corona-Schutzimpfung auf ein Elternteil hat jedenfalls dann keinen Erfolg, wenn ein 14-jähriges Kind eine Impfung ablehnt, solange es nicht ein ärztliches Aufklä­rungs­ge­spräch hatte. Dies hat das Oberlan­des­gericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Kindesvater im Jahr 2021 beim Amtsgericht Leipzig im Wege des Eilverfahrens ihm allein die Entscheidung über die Corona-Schutzimpfung für das Kind zu übertragen. Jedoch lehnte nicht nur die Kindesmutter, sondern auch das 14-jährige Kind eine Impfung derzeit ab. Das Kind wollte sich zunächst ärztlich beraten lassen. Ads Amtsgericht gab dem Antrag des Kindesvaters statt. Es begründete die Eilbe­dürf­tigkeit mit der vierten Infektionswelle und der hohen Inzidenzwerte. Gegen die Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindes.

Keine Eilbe­dürf­tigkeit bei Ablehnung der Impfung durch Kind

Das Oberlan­des­gericht Dresden entschied zu Gunsten des Kindes. Zwar spreche einiges dafür, die Entschei­dungs­be­fugnis über eine Corona-Schutzimpfung für ein Kind demjenigen Elternteil zu übertragen, der in Übereinstimmung mit der Empfehlung der STIKO die Impfung befürwortet. Jedoch müsse bei Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, deren Einwilligung in die Impfung vorliegen. Fehle es daran, sei für eine Eilentscheidung kein Raum.

Zweifel des Kindes müssen ernstgenommen werden

Es sei hier zu beachten, so das Oberlan­des­gericht, dass das Kind vor einer Impfung ein ärztliches Beratungs­ge­spräch haben möchte. Es sei Aufgabe und Ausdruck der sorge­recht­lichen Verantwortung der Eltern und im vorliegenden Fall insbesondere des Kindesvaters, die Zweifel und Zerrissenheit des Kindes hinsichtlich der Impfung ernst zu nehmen. Führt die Aufklärung dazu, dass das Kind die Impfung ablehnt, müssen dies die Eltern respektieren.

Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

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