Dokument-Nr. 18788
Permalink https://urteile.news/
- MMR 2015, 35Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2015, Seite: 35
- Verkäufer darf bei vereinbarter und nicht eingehaltener Vorauszahlungspflicht des Käufers Vertrag stornieren und Ware anderweitig verkaufenLandgericht Coburg, Urteil13.08.2013, 11 O 199/10
- Keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher bei Pflicht zur Vorauszahlung des Flugpreises weit vor geplantem FlugLandgericht Köln, Urteil08.01.2014, 26 O 253/13
Oberlandesgericht Dresden Urteil19.08.2014
Partnervermittler darf Vorkasse nach Kündigung nicht einbehaltenOLG Dresden erklärt Vertragsbedingungen der Unister GmbH für unzulässig
Ein Partnervermittler darf den Mitgliedsbeitrag nicht für ein Jahr und länger im Voraus verlangen und nach einer vorzeitigen Kündigung in voller Höhe behalten. Das hat das Oberlandesgericht Dresden gegen die Unister GmbH entschieden, die unter anderem das Internetportal partnersuche.de betreibt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Unternehmen Unister GmbH hatte auf der Internetseite partnersuche.de eine "Premiummitgliedschaft" mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten. Für eine Mitgliedschaft von beispielsweise einem Jahr sollten die Kunden 474 Euro im Voraus zahlen. Sie durften den Vertrag zwar vorzeitig kündigen, sollten dann aber keinen Cent zurückbekommen. Eine anteilige Erstattung für die Restlaufzeit sahen die Geschäftsbedingungen nur für den Fall vor, wenn die Gründe für die Kündigung bei Unister liegen.
Vertragsklausel führt zu unangemessener Benachteiligung der Kunden
Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass diese Bedingungen unzulässig sind, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligten. Kunden eines Partnervermittlers steht gesetzlich das Recht zu, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dieses Recht werde entwertet, wenn sie nach einer Kündigung keine Erstattung erhalten, obwohl sie bereits den Beitrag für die gesamte Laufzeit gezahlt haben.
OLG verurteilt Unternehmen bereits zuvor wegen irreführender Preisangaben auf partnersuche.de
Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Dresden die Unister GmbH bereits wegen irreführender Preisangaben auf partnersuche.de verurteilt, weshalb es die Werbung anpassen musste.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18788
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.