13.12.2024
13.12.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 33586

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Urteil15.11.2023

Keine Haftung des Halters eines Tanklastwagens wegen Auslaufens von Heizöl während Befüllvorgangs infolge fehlerhafter Füllstand­s­anzeige am TankKeine Verwirklichung der Betriebsgefahr des Tanklastwagens

Der Halter eines Tanklastwagens haftet nicht gemäß § 7 Abs. 1 StVG wegen des Auslaufens von Heizöl während des Befüllvorgangs, wenn der Vorfall auf einen Defekt an der Füllstand­s­anzeige des Tankes zurückzuführen ist. In diesem Fall verwirklicht sich nicht die Betriebsgefahr des Tanklastwagens. Dies hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2019 kam es in Niedersachsen während des Befüllens eines Heizöltanks zu einem erheblichen Auslaufen von Heizöl auf dem Grundstück. Ursache dessen war allein ein Defekt an der Füllstandsanzeige des Tanks. Dieses zeigte, dass der Tank leer war, was tatsächlich nicht der Fall war. Der Grund­s­tücks­ei­gentümer klagte schließlich gegen die Halterin des Tanklastwagens auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Hannover wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Grund­s­tücks­ei­gen­tümers.

Oberlan­des­gericht verneint ebenfalls Schaden­s­er­satz­an­spruch

Das Oberlan­des­gericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Grund­s­tücks­ei­gentümer stehe kein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz zu. Die Halterin des Tanklastwagens hafte nicht gemäß § 7 Abs. 1 StVG. Eine Gefährdungshaftung liege nicht vor. Es haben sich nicht die von dem Tanklastwagen ausgehenden Gefahren ausgewirkt, sondern ein gegenüber der Betriebsgefahr des Fahrzeugs eigenständiger Gefahrenkreis. Konkret habe sich keine dem Entladevorgang von Öl immanente Gefahr realisiert, sondern die Gefahr, die von dem Tank des Bestellers ausging.

Keine Sorgfalts­pflicht­ver­letzung des Öllieferanten

Zudem sei dem Öllieferanten keine Sorgfalts­pflicht­ver­letzung anzulasten, so das Oberlan­des­gericht. Er sei nicht verpflichtet gewesen, die Tankanlage technisch zu überprüfen. Insbesondere habe er den Tank nicht öffnen müssen. Es habe insofern eine Sichtkontrolle genügt.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33586

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI